Gewerkschaften können im Juni erstmals eigene Vertreter in die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) im Bistum Hildesheim entsenden. Gewerkschaftsbeauftragte erhalten danach, auch wenn sie nicht im kirchlichen Dienst stehen, ein Zutrittsrecht zu kirchlichen Einrichtungen. Sie können dann innerhalb der Einrichtung nicht nur für den Beitritt zu diesen Koalitionen werben, über deren Aufgabe informieren und Mitglieder betreuen, sondern auch an Gehaltsverhandlungen...