Der Bischofsstab
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Der Bischofsstab wird bei der Weihe mit folgenden Worten übergeben: "Ich übergebe dir diesen Stab als Zeichen des Hirtenamtes. Trage Sorge für die ganze Herde Christi; denn der Heilige Geist hat dich zum Bischof bestellt, die Kirche Gottes zu leiten" (Pontifikale, S. 45). "Den Stab als Zeichen des Hirtenamtes, trägt der Bischof in seiner Diözese; es kann ihn aber auch jeder Bischof verwenden, der mit Einverständnis des Ortsbischofs einen feierlichen Gottesdienst hält" (Zeremoniale, Nr. 59).
Der Stab ist eines der ältesten Insignien der bischöflichen Vollmacht. Mose schlug mit einem Stab Wasser aus dem Felsen und im Psalm 23 wird er als Hirtenstab beschrieben. Als Oberhirte eines Bistums soll der Bischof die ihm anvertraute Herde führen und schützen. Der Bischofsstab hat sich wahrscheinlich aus dem byzantinischen Hofzeremoniell entwickelt. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts setzte sich der Stab als Insignie des Bischofs bei allen Pontifikalhandlungen durch. Nur an Karfreitagen wird er nicht benutzt.





