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Besonderes Kirchgeld

Ihre vielfältige soziale und seelsorgerische Arbeit finanziert die Kirche zum größten Teil durch die Kirchensteuer und damit durch die finanzielle Unterstützung der eigenen Mitglieder. Nur durch diese regelmäßigen und kalkulierbaren Beiträge lässt sich die Zuverlässigkeit und Professionalität kirchlicher Arbeit erhalten.

Diese Kirchensteuereinnahmen sind allerdings rückläufig. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Kirche werden immer mehr eingeengt. Daher hat die katholische Kirche in Niedersachsen und Bremen zum 1. Januar 2006 das „Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“ erhoben.

Das Besondere Kirchgeld ist eine Sonderform der Kirchensteuer.
Mit der Einführung des Besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedene Ehe bezieht die katholische Kirche in Niedersachsen und Bremen dann erstmalig eine Gruppe von Kirchenmitgliedern in die Kirchensteuerpflicht ein, die bislang in der Regel keine (oder nur sehr geringe) Kirchensteuer bezahlt haben, obwohl ihr Familieneinkommen eine höhere Kirchensteuerabgabe gerechtfertigt hätte.

Selbstverständlich werden die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen berücksichtigt: Nur wer in der Lage ist, einen finanziellen Beitrag zu leisten, wird das Besondere Kirchgeld zahlen müssen, und natürlich wird nur das jeweilige Kirchenmitglied zur Zahlung herangezogen, nicht dessen nicht-katholischer Partner.

Das Besondere Kirchgeld wird in ganz Niedersachsen und Bremen eingeführt, also in den Bistümern Hildesheim und Osnabrück sowie dem Offizialatsbezirk Oldenburg. In den Bistümern Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Görlitz, Limburg, Magdeburg, Mainz, Hamburg und Trier wird es bereits seit einigen Jahren erhoben. Und auch die evangelische Kirche in Deutschland macht das Besondere Kirchgeld geltend.