Mitglieder und Gremien
Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Hildesheim wird für eine Amtszeit von vier Jahren gebildet. Sein zentrales, beschlussfassendes Organ ist die Vollversammlung, in der seine 45 Mitglieder zusammenkommen. Bei ihnen handelt es sich um
- 20 Vertreter/-innen der Dekanatspastoralräte im Bistum Hildesheim
- 10 Vertreter/-innen der kirchlichen Verbände im Bistum Hildesheim, die auf einer gesonderten Wahl der Verbandsvertreter/innen ermittelt werden
- 10 Personen des kirchlichen und öffentlichen Lebens, die vom Bischof berufen werden
- 4 Vertreter/-innen kirchlicher Berufsgruppen sowie
- der Bischöfliche Beauftragte für den Diözesanrat.

Organe des Diözesanrates der Katholiken:
Darüber hinaus wirken Mitglieder des Diözesanrates der Katholiken auf anderen Ebenen bzw. in anderen Gremien des Bistums und darüber hinaus mit.
