Vermögensverwaltungsrat

Das Kirchenrecht schreibt vor, dass in jeder Diözese ein Rat für wirtschaftliche Angelegenheiten einzusetzen ist, der als Vermögensverwaltungsrat bezeichnet wird.

Dem Vermögensverwaltungsrat des Bistums Hildesheim gehören an: der Generalvikar, der im Auftrag des Diözesanbischofs den Vorsitz führt, der Justitiar sowie bis zu fünf weitere vom Diözesanbischof ernannte Mitglieder. Die Mitglieder werden für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt und können wieder berufen werden.

Neben der Beratung von wesentlichen ökonomischen Angelegenheiten gehören zu den Aufgaben des Vermögensverwaltungsrates insbesondere die jährliche Aufstellung des Haushaltsplanes sowie die Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung der Diözese. Bei bestimmten Akten der diözesanen Vermögensverwaltung besitzt der Vermögensverwaltungsrat Zustimmungs- und Anhörungsrechte.

Vorsitzender

Generalvikar Prälat Dr. Werner Schreer Generalvikar Prälat Dr. Werner Schreer

Mitglieder

Propst Reinhard Heine

Domkapitular Reinhard Heine
Propst von Braunschweig, Regionaldechant von Braunschweig

Direktor Joachim Hellermann Direktor Joachim Hellermann
Dr. Christiane Hölscher
Diözesancaritasdirektor Dr. Hans-Jürgen Marcus Diözesancaritasdirektor Dr. Hans-Jürgen Marcus
Domkapitular Adolf Pohner Domkapitular Adolf Pohner
Mechthild Ross-Luttmann Mechthild Ross-Luttmann
Heiger Scholz Heiger Scholz
Rechtsrätin Bettina Syldatk-Kern Justiziarin Bettina Syldatk-Kern

mit beratender Stimme

Finanzdirektor Helmut Müller Finanzdirektor Helmut Müller

Protokollant

Dr. Dr. Markus Güttler Dr. Markus Güttler