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hildesheim.de

Ihre Fragen - unsere Antworten

Auf einige wichtige Fragen zum katholischen Glauben finden Sie hier Antworten:

Fragen zur Taufe

Fragen zur Trauung

Allgemeine Fragen


Was muss ich tun, wenn ich mich taufen lassen möchte?

Zunächst ist eine Kontaktaufnahme mit einem pastoralen Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin erforderlich; das können der Pfarrer der Pfarrgemeinde, ein Kaplan, eine Gemeindereferentin, der Pastoralreferent, der Krankenhausseelsorger usw. sein. Die angesprochene Person wird in der Regel zunächst ein Gespräch mit Ihnen führen und dann gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte überlegen.

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Ich weiß nicht, ob ich getauft bin. Wie finde ich das heraus?

Sofern es keine „Zeugen“ der Taufe (mehr) gibt und Sie auch keine Dokumente (Familienstammbuch) oder Fotos haben, die Ihre Taufe belegen, und außerdem auch beim zuständigen Einwohnermeldeamt kein Vermerk über eine Konfessionszugehörigkeit vorliegt, kann eine Nachfrage in der Pfarrgemeinde helfen, in deren Bereich Sie als Kind gelebt haben. Über die Taufen wird in der Kirche ein Register, das so genannte Taufbuch, geführt, so dass ein Eintrag vorliegen wird, sofern Sie getauft sind.

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Darf jemand, der nicht katholisch ist, Taufpate werden?

Nein, für das Amt des Taufpaten ist erforderlich, dass die betreffende Person getauft und gefirmt ist und der katholischen Kirche angehört. Nichtkatholische Christen können gemeinsam mit einem katholischen Paten als „Taufzeugen“ zugelassen werden.

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Kann ich meine Kinder taufen lassen, wenn die Taufpaten nicht in der Kirche sind?

Vgl. dazu die Antwort auf Frage 3. Allerdings muss deswegen die Taufe nicht scheitern, denn der Pate bzw. die Paten sind nicht zwingend erforderlich. Ein Taufbewerber kann – rechtlich gesehen – auch getauft werden, wenn keine Paten zur Verfügung stehen.

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Gibt es nur einen oder mehrere Taufpaten? Werden die Taufpaten im Kirchenbuch vermerkt?

Im Kirchenrecht ist vorgesehen, dass es einen oder zwei Taufpaten geben kann. Wenn es zwei sein sollen, müssen sie verschiedenen Geschlechts sein. Die Paten werden in das Taufbuch eingetragen.

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Können verschiedene Gemeinden die Fragen zu Taufe und Taufpaten in der Praxis unterschiedlich handhaben?

Nein, das Kirchenrecht und die dort enthaltenen Bestimmungen über das Sakrament der Taufe sind weltkirchlich geltendes Recht.

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Welche Formalitäten muss ich beachten, wenn ich mich ökumenisch trauen lassen will?

Für die „gemeinsame Trauung“, wie die so genannte „ökumenische“ Trauung offiziell heißt, gibt es eine Vereinbarung zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche über den Ritus, der bei einer solchen Trauung einzuhalten ist, je nachdem, ob die Trauung in einer katholischen oder in einer evangelischen Kirche stattfindet. Für katholische Christen ist es außerdem erforderlich, dass sie sich rechtzeitig, d. h. einige Wochen vor der Hochzeit, an ihren katholischen Pfarrer wenden müssen, der mit ihnen ein Gespräch führt und das „Ehevorbereitungsprotokoll“ aufnimmt. Bei einer Trauung in der evangelischen Kirche ist darüber hinaus eine besondere Erlaubnis („Dispens“) erforderlich, die vom Pfarrer automatisch beantragt wird.

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Ist eine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich?

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Partner, die kirchlich heiraten wollen, nicht mehr in jedem Falle vorher standesamtlich heiraten. Wenn ein Paar eine kirchliche Hochzeit möchte, aus bestimmten Gründen aber nicht zivilrechtlich heiraten kann oder will, ist dies grundsätzlich möglich.  Erforderlich ist, dass die Partner bei dem vor jeder Eheschließung zu führenden Vorbereitungsgespräch eine gesonderte Erklärung abgeben, die ihre Gründe verdeutlicht und dokumentiert, dass die Eheleute über die rechtlichen Folgen bzw. Nichtfolgen einer lediglich kirchlich geschlossenen Ehe informiert sind. Diese Erklärung muss von dem Pfarrer im Bischöflichen Generalvikariat eingereicht werden; dort wird über die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (?Nihil obstat?) entschieden.

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Ist eine kirchliche Eheschließung in Deutschland auch staatlich-rechtlich wirksam?

Nein, die kirchliche Eheschließung ist ausschließlich im innerkirchlichen Bereich rechtswirksam. Paare, die ausschließlich kirchlich geheiratet haben, gelten staatlich als Unverheiratete. Deswegen haben sie viele Rechte staatlich verheirateter Ehepaare nicht, z. B. Unterhaltsansprüche, Ehegattenerbrecht, Familienname, Rentenansprüche aus der Ehe etc. Über diese Konsequenzen sollten sich die Partner daher ausreichend Gedanken machen, bevor sie sich entscheiden, ihre Ehe nicht standesamtlich zu schließen.

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Kann ich kirchlich heiraten, wenn ich zivilrechtlich mit einem anderen Partner verheiratet bin?

Für die katholische Kirche ist die Ehe eine Verbindung von einem Mann und einer Frau. Die Bedeutung des Ja-Wortes als bedingungslose Annahme der Partnerin/des Partners hat dabei zur Konsequenz, dass ein katholischer Christ weder mit mehreren Partnern gleichzeitig verheiratet sein noch eine zweite Ehe eingehen kann, sofern die erste kirchenrechtlich noch Bestand hat. Auch wenn die erste Ehe nur standesamtlich geschlossen worden ist, ist eine kirchliche Eheschließung mit einem anderen Partner nur dann möglich, wenn eine Scheidung der ersten Ehe vor dem Familiengericht und eine Nichtigerklärung durch die Kirche erfolgt ist.

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Muss ich mich in meiner Heimatgemeinde trauen lassen?

Zwar gibt es für die Eheschließung von Katholiken eine Regel, die besagt, dass der Pfarrer des Wohnsitzes (des katholischen Partners oder eines der beiden Partner, wenn beide katholisch sind) für die Trauung zuständig ist, doch kann die Trauung auch in einer anderen Gemeinde stattfinden. Dann muss der zuständige Pfarrer dem anderen Pfarrer eine besondere Bevollmächtigung erteilen.

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Kann ich mir den Priester für die Trauung aussuchen oder muss es der ortsansässige Pfarrer sein?

Vgl. auch die Antwort auf Frage 8. Im Prinzip kann Sie auch ein anderer Priester trauen, sofern er von dem zuständigen Pfarrer eine Bevollmächtigung dazu bekommen hat.

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Wer kann eine Trauung vornehmen, wenn die Heimatgemeinde vakant ist? Wie kann ich Kontakt mit einem Priester aufnehmen?

Auch wenn der Pfarrer versetzt worden oder in den Ruhestand gegangen ist, gibt es einen Priester, der für Ihre Pfarrgemeinde zuständig ist. Die Kontaktaufnahme kann in allen Fällen über das Pfarrbüro erfolgen – die Telefonnummer steht meistens im Telefonbuch.

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Gibt es eine Möglichkeit, mich als Geschiedene/r noch einmal kirchlich trauen zu lassen?

Die katholische Kirche sagt von der Ehe, dass sie eine lebenslange Verbindung ist. Deshalb können Menschen, die schon einmal verheiratet waren, zunächst nicht noch einmal heiraten. Allerdings gibt es Umstände, die in manchen Fällen eine solche unauflösliche Ehe nicht entstehen lassen, so dass eine Auflösung der Ehe oder ihre Nichtigerklärung (Annullierung) möglich ist. Hierüber informiert das Faltblatt „Chance für Geschiedene“, das im Bischöflichen Generalvikariat erhältlich ist.

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Ich möchte in die katholische Kirche eintreten. Was muss ich tun?

Vgl. die Antwort zu Frage 1. Wenn Sie bisher noch nicht getauft sind, werden Sie mit der Taufe in die katholische Kirche aufgenommen. Der Feier der Taufe geht in der Regel ein mindestens einjähriger Vorbereitungsweg voraus. Dabei werden sie in einer Gruppe von Christen begleitet: Einübung in das Gebet und das Leben aus dem Wort Gottes, die Praxis der Nächstenliebe und das Kennenlernen des christlichen Gottesdienstes gehören zu diesem Weg. Auch der Pfarrer wird ihnen dabei als Gesprächspartner weiter zur Verfügung stehen. Für in einer anderen christlichen Gemeinschaft Getaufte gilt, dass sie aus ihrer Kirche austreten müssen und dann von einem katholischen Priester in die katholische Kirche aufgenommen werden können. Dies geschieht im Rahmen einer kleinen Feier, bei der Sie auch die Eucharistie und die Firmung empfangen.

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Ich interessiere mich für den Priesterberuf. Wo bekomme ich darüber Informationen?

Erste Informationen bekommen Sie beim Zentrum für Berufungspastoral der Deutschen Bischofskonferenz (Wintererstr. 6, 79104 Freiburg), die im Internet unter www.berufung.org zu finden ist. Bei schon etwas konkreterem Interesse steht Ihnen Herr Regens Dr. Christian Hennecke im Bischöflichen Priesterseminar, Tel. (05121) 179150, als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Wer kann einer Person die Krankensalbung spenden?

Das Sakrament der Krankensalbung spendet der Priester, nicht der Diakon oder andere pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Wird die Kirchensteuer vom Staat oder der Kirche eingezogen?

Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern eingezogen und dann der Kirche überwiesen.

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Hat der Abt eines Klosters den Rang eines Bischofs?

Bischof und Abt sind beides kirchliche Obere, insofern lassen sich diese Ämter durch-aus vergleichen. Beide haben gegenüber der Gemeinschaft von Menschen, der sie vorstehen, also den Gläubigen der Diözese bzw. den Nonnen oder Mönchen im Kloster, Rechte als Ordinarius.

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