Die Angebote
Die HA Personal/Verwaltung macht unterschiedliche Angebote, um einen Neuanfang zu erleichtern: Abfindungen, Übergangsunterstützungen, Coachings und Arbeitszeitmodelle. Entscheidet sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin zu wechseln, werden die Angebote passgenau auf die jeweilige Situation zugeschnitten.
Dafür wird mindestens ein Gespräch mit Mitarbeiter/innen der Personalabteilung geführt, an dem auf Wunsch auch ein Mitarbeitervertreter, Rechtsbeistand oder persönlicher Vertrauter teilnehmen kann.
Beratungsangebote
- Laufbahnberatungen
- Unternehmensberatung
- Interne Vermittlungen (potentiell Betroffene)
Leistungen:
1. Jobprofiling
2. Qualifizierungen, Fortbildungen
3. Coaching
4. Blickwechsel-Teilnahme (pdf, 1,5 MB)
Wechsel auf Probe
Mitarbeiter/innen werden intern und extern Arbeitsplatzwechsel ermöglicht, die verbindlich die Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz ermöglichen.
Abfindungen
Abfindungen zahlen wir Ihnen bei
- Vertragsauflösungen und unbefristeten Arbeitszeitreduzierungen
- befristeten Vertragsveränderungen
- langjährigen Sonderurlauben
Arbeitszeitreduzierungen sollen insbesondere bei Männern akquiriert werden. „Partnerplätze“ werden angeboten.
Bistumseigene Altersteilzeitregelung (BAtz)
Das Altersteilzeitgesetzt läuft voraussichtlich 2009 aus. Das Bistum prüft gegenwärtig die Möglichkeit einer bistumseigenen Altersteilzeitregelung (BAtz). Die Leistungen werden gegenüber der gesetzlichen Regelung geringer sein müssen.
Rente plus
Wer bereit ist, vorzeitig in Rente zu wechseln, erhält eine Abfindung und/oder einen Minijob in seiner bisherigen Stelle. Ggf. ist eine Kombination mit Altersteilzeit möglich.
Instrumente nach Arbeitsvertragsordnung (AVO)
- Sonderurlaub (Anlage 13 der AVO (pdf, 1,72 MB))
- 6+1 (Anlage 19 der AVO (pdf, 1,72 MB))
- SparZeit (Anlage 21 der AVO (pdf, 1,72 MB))
- Altersteilzeit ab 55 (gesetzlich befristet) (Anlage 18 der AVO (pdf, 1,72 MB))
Sonderprogramm Gemeinden
Gemeinden, die sich an dem Projekt beteiligen und anlässlich des Wechsels eines Mitarbeitenden Arbeitszeitumfänge reduzieren, erhalten die bisherigen finanziellen Zuweisungen bis 2010 zweckbindungsfrei weiter.
Die betroffenen Mitarbeiter/innen können alle Leistungen dieses Programms in Anspruch nehmen.
Übergangsunterstützungen
- Zuschuss zu Entgeltaufwändungen für neue Arbeitgeber
- Beurlaubung während der Probezeit
- Minijob-Angebot bei Auflösung des Arbeitsvertrages
- Existenzgründungsdarlehen
Die Angebote selbst sind zunächst unverbindlich und werden erst rechtskräftig durch eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung.
