Titelbild Flyer Wechseln

Abfindungshöhen: Was kann man erwarten?

Abfindungen, die gezahlt werden, orientieren sich in der Regel an der Zahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit – Faustregel: Je zwei Jahre 1 Monatsentgelt Abfindung.

Während des Projekts „Wechseln“ werden die Abfindungssummen für Teil-/Vertragsauflösungen deutlich höher sein.

Je schneller sie sich entscheiden, desto lukrativer. Wir honorieren das in vier Bonusstufen.

Bonusstufe 07: Sie entscheiden sich noch im Herbst diesen Jahres, erhalten eine 2-fache Abfindungsleistung und einen Zusatzbonus, der frei ausgehandelt werden kann.
Bonusstufe 08: Sie entscheiden sich in 2008 und erhalten die 2-fache Abfindungsleistung.
Bonusstufe 09: Sie entscheiden sich in 2009 und erhalten die 1,75 fache Abfindungsleistung.
Bonusstufe 10: Sie entscheiden sich bis zum Sommer 2010 und erhalten die 1,5 fache Abfindungsleistung.

Je nach Erfolg von „Wechseln“ werden ab Sommer 2010 nur noch Abfindungen nach dem Rahmensozialplan gezahlt, die ggf. mit dem Angebot des Wechsels in eine Transfergesellschaft verbunden sein werden.

Sollten im Einzelfall die Abfindungsleistungen nach dem Rahmensozialplan (pdf, 81 KB)höher sein, gehen dessen Regelungen vor.