Wichtiger Hinweis!

Bei der Neuwahl der pfarrlichen Gremien – Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat – sind folgende Besonderheiten zu beachten:

1. An Stelle der Wahl eines Pfarrgemeinderates können die Pfarreien, die mit ihren benachbarten Pfarreien zu einer Seelsorgeeinheit zusammengefasst sind, auf Antrag einen gemeinsamen Katholikenrat bilden, für den die jeweiligen Pfarrgemeinden ihre Vertreter/-innen wählen. Grundlage hierfür bilden die „Richt-linien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim“.

 2. Darüber hinaus ist es ebenso auf Antrag möglich, dass dem zu wählenden Kirchenvorstand auch die Wahrnehmung der Aufgaben eines Pfarrgemeinderates übertragen werden, so dass sich in diesem Fall die Wahl eines Pfarrgemeinderates erübrigt. In diesem Falle trägt der Kirchenvorstand die Bezeichnung Pastoralrat.

Antragsfrist für alle im Zusammenhang der Wahlen stehende Anträge ist Montag, der 31.05.2010!

Der Formularblock steht unter "Alles was Recht ist".

 

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Terminplan Hildesheim 146 KB