Was macht ein Weihbischof?

Was ist eigentlich ein Weihbischof? Welche Aufgaben übernimmt er in einer Diözese? Und was genau hat es mit einem Titularbistum auf sich?

Als „Weihbischof“ bezeichnet man im deutschen Sprachraum den in vielen katholischen Diözesen üblichen „Auxiliarbischof“ (lat.: episcopus auxiliaris – Hilfsbischof). Der Weihbischof  ist dem Weihegrad nach ein Bischof, leitet jedoch keine Diözese, sondern ist einem Diözesanbischof als Helfer bei den bischöflichen Funktionen zugeordnet. Da das Bischofsamt theologisch auf die Leitung einer Teilkirche bezogen ist, wird der Auxiliarbischof auf den Titel eines untergegangenen Bistums geweiht. Er ist daher im Gegensatz zum Diözesanbischof ein Titularbischof (siehe Stichwort „Titularbistum“).

Weihbischöfe gibt es in Diözesen, die so groß sind, dass die spezifisch bischöflichen Aufgaben nicht vom Diözesanbischof allein erfüllt werden können. Der Weihbischof vertritt ihn daher vor allem in den Weihehandlungen (Kirchweihe, Priester- und Diakonenweihe) und bei der Spendung des Firmsakraments. Außerdem visitiert er die Pfarrgemeinden. Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist jedoch der Generalvikar.

Weihbischöfe sind Mitglieder der regionalen Bischofskonferenz, in Deutschland also Mitglied der „Deutschen Bischofskonferenz (DBK)“. Gleich einem Diözesanbischof reicht ein Weihbischof mit Vollendung seines 75. Lebensjahres seinen Rücktritt ein, der meist angenommen wird. Im Gegensatz zum Diözesanbischof behält er jedoch auch nach seiner Emeritierung seinen Titularbischofssitz bei.

Die Anzahl der Weihbischöfe richtet sich nach der Größe und dem Bedarf der Diözese und wird durch den Diözesanbischof im Einvernehmen mit dem Apostolischen Stuhl festgelegt. Soll ein Weihbischof ernannt werden, legt in der Regel der Diözesanbischof dem Apostolischen Stuhl eine Liste von mindestens drei Personen vor. Unter Würdigung der Vorschlagsliste entscheidet sich daraufhin der Papst für einen Kandidaten. Die Amtsübernahme erfolgt durch Vorlage des päpstlichen Ernennungsschreibens beim Diözesanbischof. Ein neu ernannter Weihbischof muss innerhalb von drei Monaten nach der Ernennung geweiht werden.

Wie alle katholischen Bischöfe tragen die Weihbischöfe als Chorkleidung eine violette Soutane und eine violette Mozetta, auf dieser ein Brustkreuz und an der Hand einen Bischofsring. Gleich einem Diözesanbischof haben auch Weihbischöfe die Insignien eines Bischofs: Bischofsring, Bischofsstab, Mitra und Brustkreuz.

Hildesheimer Dom mit Fahnen des Bistumsjubliäums.

Der Weihbischof ist dem Weihegrad nach ein Bischof, leitet jedoch keine Diözese.

Was ist ein Titularbistum?

Das Wappen des Bistums Chiemsee, des derzeit einzigen deutschen Titularbistums.

Das Wappen des Bistums Chiemsee, des derzeit einzigen deutschen Titularbistums.

Die ersten Weihbischöfe waren Bischöfe, deren Diözesangebiet von nichtchristlichen Herrschern erobert worden war und die ihren Bischofssitz verlassen mussten. Diese Bischöfe suchten Zuflucht bei einem Bischof in einem katholischen Gebiet, der sie dann häufig als Stellvertreter einsetzte. Kirchenrechtlich behielten sie ihren Titel bei. Im Verlauf des Mittelalters institutionalisierte sich dieses Amt, so dass man begann, Bischöfe von vornherein auf Diözesen zu weihen, die nicht mehr in christlichem Einflussgebiet waren. Zum Großteil waren diese erloschenen Diözesen durch die Ausbreitung des Islam und nach der Trennung zwischen Ostkirche und der römischen Westkirche untergegangen. Lagen diese Titularbistümer bis Mitte des 20. Jahrhunderts fast ausschließlich in Nordafrika, Vorderasien oder Südosteuropa, so hat man in den vergangenen Jahrzehnten auch untergegangene Bistümer aus anderen Teilen Europas, insbesondere Italiens und der Iberischen Halbinsel und Amerikas unter die Titularbistümer aufgenommen.

Weihbischöfe sind also Titularbischöfe einer nicht mehr existierenden Diözese. Damit sind Weihbischöfe theologisch dem Diözesanbischof gleich gestellt, nicht aber in der Leitungsgewalt. Die römisch-katholische Kirche kennt etwa 2.000 Titularbistümer. Diese sind jedoch nicht alle vergeben.

Das einzige Titularbistum auf deutschem Boden ist das Bistum Chiemsee, das seit 1216 bestand. 1808 wurde es im Rahmen der Säkularisation aufgehoben und ging in den Erzbistümern München-Freising und Salzburg auf.

(Quellen: KNA, Codes Iuris Canonici, Wikipedia)