Verkündigung des Wortes Gottes

Aufbaukurs für Lektor*innen

Kurs zur Qualifizierung als Lektor*in in gottesdienstlichen Feiern. Vermittlung theoretischer Grundlagen und Praxis.

In den Gottesdiensten hören wir Lesungen aus dem Alten Testament und Neuen Testament. Der Lektor*innendienst soll von möglichst vielen Gemeindemitgliedern getragen werden. 

Der Kurs beschäftigt sich mit der Bedeutung und dem Hintergrund biblischer Texte. Für die Praxis werden wir uns auch mit dem Vorlesen beschäftigen.

Bei vollständiger Teilnahme erhalten die Teilnehmenden am Kursende ein Schreiben, mit welchem sie, unterstützt vom leitenden Pfarrer und Pfarrgemeinderat, um die bischöfliche Beauftragung als Lektor*in in liturgischen Feiern bitten können. Die bischöfliche Beauftragung zu dem Dienst erfolgt anschließend in der Regel im Rahmen eines Gottesdienstes.

Nehmen Sie bitte vor dem Kurs Kontakt zum Pfarrer Ihrer Gemeinde auf, ob Sie dort diesen Kurs ausüben können.

Der Kurs findet am Samstag,13.12.2025, von 10:00 bis 15:00 Uhr in Duderstadt statt:

Haus St. Georg (2. Etage), Kardinal-Kopp-Str. 31, 37115 Duderstadt

Zu weiteren Informationen steht Ihnen Monika Effertz, Dekanatsreferentin Nörten-Osterode, zur Verfügung.

Anmeldung bis zum 03.12.2925 bei Sigrid Nolte, Dekanatsreferentin Untereichsfeld und Zentrum für Kirchenentwicklung.

Termin
13.12.2025, 10:23 Uhr
- 13.12.2025, 15:00 Uhr
Ort
Haus St. Georg (2. Etage)
Kardinal-Kopp-Str. 31
37115 Duderstadt
Zielgruppe

Interessierte am Lektor*innendienst

Referentin / Referent

Monika Effertz - [email protected]

Leitung / Ansprechperson
Sigrid Nolte
info(ät)zentrum-kirchentwicklung.de
Veranstalter

Dekanat Nörten-Osterode
Zentrum für Kirchenentwicklung (Dekanat Untereichsfeld)

Anmeldefrist
03.12.2025
Kosten

kostenfrei

Information
Sigrid Nolte
Northeim
Tel.: 05527 8474-19
info(ät)zentrum-kirchenentwicklung.de

Downloads

Formular Anmeldung Lektorenkurs DUD 2025

Formular Anmeldung Lektorenkurs DUD 2025

Mir ist bekannt, dass für die Teilnahme und spätere Ausübung des Dienstes die Zustimmung der Pfarreileitung (meistens ein Pfarrer) notwendig ist.

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