Energiefonds
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Pfarrgemeinden im Bistum Hildesheim können für alle pastoral genutzten Gebäude einen Antrag einreichen.
Wo können die Anträge gestellt werden?
- per Post: Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim
Abteilung Bau
Herr Martin Spatz
Domhof 18-21
31134 Hildesheim
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es muss ein Energiecheck nach Standard des Bistum Hildesheim für die Gebäude vorliegen, in dem die Maßnahme empfohlen wird.
- Die Gemeinde ernennt einen Klimaschutzbeauftragten, der sich des Themas Energie annimmt.
- Die Gemeinde nimmt am Energiemanagement teil und verpflichtet sich für die nächsten Jahre am Energiecontrollingangebot des Bistums teilzunehmen bzw. die jährlichen Verbrauchsdaten zu übermitteln.
- Für die Umsetzung der Maßnahmen und deren Finanzierung muss ein KV- Beschluss vorliegen.
Welche Unterlagen muss der Antrag beinhalten?
- 3 Angebote zur beantragten Maßnahme mit Auswertung des günstigsten Anbieters
- Energiegutachten
- KV- Beschluss (unterschriebenes Antragsformular)
- Nennung des Klimaschutzbeauftragten
Reichen Sie Ihren Förderantrag bei uns ein, wir prüfen ihn und senden ihn mit der Bewilligung und der Förderhöhe an Sie zurück.
Wann werden die Zuschüsse ausgezahlt?
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Fertigstellung / Inbetriebnahme der Maßnahme und Vorlage der folgenden Unterlagen:
- Abschlussrechnung
- Abnahme- bzw. Einweisungsprotokoll
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.