Energiepool für Kirchengemeinden

Gemeinsam werden wir stärker

Durch die Bündelung von Einzelverträgen wollen wir unsere Verhandlungsposition gegenüber den Energieversorgern stärken, um für die Kirchengemeinden gute Preise zu erzielen.

Mit dem Energiepool wollen wir die Ausgaben für Energie minimieren und durch die Beschaffung von umweltfreundlichen Ökostrom unseren Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung leisten

Die Energieausgaben in den Gemeinden steigen kontinuierlich an

und können schon in naher Zukunft die Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung übersteigen. Wenn wir hier nicht gegensteuern, wird der finanzielle Spielraum der Kirchengemeinden für ihre eigentliche Kernaufgabe - Ihr pastorales Engagement - immer kleiner. Damit Ihre Gemeinde nicht in diese Zwangslage kommt, will das Bistum die Gemeinden bei der Optimierung der Strom- und Gasbeschaffung aktiv unterstützen.  Dabei steht uns als unabhängiger und beratender Dienstleister die Firma Price Energy Consulting GmbH (PEC) zur Seite.

Je mehr Gemeinden im Energiepool mitmachen, desto besser wird unsere Verhandlungsposition

Die meisten Kirchengemeinden, haben keine gute Verhandlungsposition. Durch eine gemeinsame Ausschreibung von Einzelverträgen aus den verschiedenen Kirchengemeinden verbessern wir mit einem wirtschaftlich interessanten „Energievolumen“ unsere Verhandlungsposition mit den Energieanbietern.

Umweltfreundlicher Ökostrom

Bei der Strombeschaffung legen wir Wert auf 100% zertifiziertem Ökostrom aus regenerativen Energiequellen aus Deutschland.

Seit 2010 setzen sich der Diözesanrat und die Abteilung Bau für einen ökologischen Wandel im Bistum Hildesheim ein. Mit der Handreichung „Die Zeit zum Handels ist JETZT“ wurden die Grundlagen für die Klima­schutzinitiative erarbeitet. Seitdem hat sich in den Gemeinden des Bistums dieser Wandel in kleine Schritten etabliert, durch die energetische Gebäudeberatung im Rahmen der Klimaschutzinitiative oder die Einführung des Umweltmanagement „Grüner Hahn“ in einigen Gemeinden. Auf diesem Weg des Wandels wollen wir Ihnen heute eine Aktion anbieten, die zur Bewahrung der Schöpfung beiträgt und den finanziellen Spielraum der Kirchengemeinden für ihre eigentliche Kernaufgabe, nämlich Ihr pastorales Engagement, erweitern soll.

EINFACH - JETZT - WECHSELN

Wir bieten Ihnen 100% zertifizierten Ökostrom aus Deutschland von einem reinen Ökostromanbieter

Was müssen Sie tun, um dabei zu sein?

  • Einsendung der Rechnungsunterlagen (letzte Gas- und Stromrechnung, letzte Preisänderungsmitteilung, relevanter Schriftverkehr mit dem jeweiligen Versorger)
  • Einsendung der unterschriebenen Zustimmungserklärung


Senden Sie bitte die Unterlagen unter Angabe des Kennwortes
BG Hildesheim Preisoptimierung Strom + Gas

an die PEC
per Fax an die Nr. 02166/12886-10
per E-mail an lhe(ät)priceenergy.de
per Post an PEC Price Energy Consulting GmbH
Postfach 410126
41241 Mönchengladbach.

Bei Rückfragen stehen Ihnen gern zur Verfügung:
Herr Heitfeld von der Firma PEC:  0172 – 52 45 855 -  whe(ät)priceenergy.de

Herr Spatz aus der Abteilung Bau: 05121 – 307 252 - klimaschutzinitaitive(ät)bistum-hildesheim.de

Was haben wir bisher erreicht? 
(Stand 08.2015)

Auf Grund der aktuell günstigen Situation an den Energiebörsen haben wir  entschieden, bereits im Sommer 2015 die Strom- und Gasbeschaffung für die Jahre 2017 und 2018 vorzubereiten. Es konnte für die beiden Projekte „Gas 2017/18“ und „Strom 2017“ eine Einsparsumme in der Größenordnung von rund 415.000 € für die Vertragslaufzeit erzielt werden.

Alle Kirchengemeinden, die sich dem Energiepool angeschlossen haben, profitierten abermals  von dieser gemeinsamen Energiebeschaffung. Die Senkung des reinen Strombezugspreises liegt hier für die Kirchengemeinden bei rd. 8% gegenüber dem Vorvertrag, beim reinen Gasbezugspreises liegt die Minderung bei rund 15%.

Fragen & Antworten

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können nur Kirchengemeinden und kirchennahe Einrichtungen - keine Privatpersonen.

Was ist zu tun?

  • Einsendung der Rechnungsunterlagen (letzte Gas- und Stromrechnung, letzte Preisänderungsmitteilung, relevanter Schriftverkehr mit dem aktuellen Versorger)
  • Einsendung der unterschriebenen Zustimmungserklärung, damit das Bistum im Namen der Gemeinde den Anbieterwechsel vollziehen kann. 
  • Falls Sie das bestehende Vertragsverhältnis gekündigt haben, benötigen wir die Kündigungsbestätigung des Anbieters.

Kann man ein Angebot vor dem Wechsel bekommen? Gibt es ein Tarifblatt des neuen Anbieters, aus dem man die künftigen Kosten ersehen kann?

In unserem Verfahren müssen sich die Kirchengemeinden mit der Zustimmungserklärung grundsätzlich entscheiden, ob sie an einem professionellen Beratungsprozess und Anbieterwechsel durch die PEC teilnehmen wollen oder nicht. Natürlich kann man auch ohne professionelle Beratung auf öffentliche Preisstellungen zurückgreifen... dabei bleibt man aber an die kalkulierten Vertragslaufzeiten und sonstigen Vertragsbedingungen gebunden. Eine individuelle Verhandlungsposition gibt es dabei nicht.

  • Die Fa. PEC sammelt und erfasst die eingereichten Rechnungen mit den Verbrauchsmengen und energiewirtschaftlich relevanten Daten, bis eine verhandelbare Masse zusammengekommen ist.
  • Für diese Menge werden bei verschiedenen Anbietern innerhalb eines Verhandlungsprozesses sogenannte Preisindikationen angefragt. Die Abgabe einer Preisindikation kann in kurzen Abständen nicht mehrfach wiederholt werden.
  • Das Angebot des Energieversorgers wird nur für einen kurzen Zeitraum (ca. 24 Std.) gehalten, da die Kalkulation auf Basis des aktuellen Börsenpreises erfolgt. Innerhalb dieser kurzen Frist muss die Entscheidung über einen Wechsel bzw. eine Vertragsoptimierung getroffen werden.
  • Eine Angebotsanfrage durch die PEC muss für den Versorger verbindlich sein. Die Verhandlungsmasse muss gewährleistet bleiben.
  • Ein Wechsel der Abnahmestelle wird nur bei einem Einsparpotential von > 5% in die Wege geleitet.

Das Einsparpotential ergibt sich aus der Differenz der Preise für Energie aus der des jetzigen und der zukünftigen Energiebeschaffung. Da der Preis mit jeder neuen Preisindikation neu verhandelt werden muss, kann man vorab keine bindende Aussage über die neuen Vertragsabschlüsse machen. Ausschlaggebend für die Einsparung ist die Spannweite zwischen aktuellem und neuem Vertrag. Je teurer die aktuelle Vertragssituation, desto größer das Einsparpotential.

Die Kirchengemeinden können sich an den erzielten durchschnittlichen Einsparungen von ca. 10-15% aus dem Wechsel 2012 im Gasbereich und den erzielten 9% im Strombereich  orientieren. Aber natürlich wird die Einsparung für jede Abnahmestelle vor der Entscheidung ausgerechnet.

Was wird bei Strom berücksichtigt?

Es werden ausschließlich Ökostromanbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die reinen Ökostrom aus regenerativen Energiequellen anbieten.

Wer ist die PEC? Wie wird die PEC vergütet?

Die PEC ist im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern ein unabhängiges Beratungsunternehmen und enthält keine Provisionen seitens der Lieferanten. Eine Provision würde sich sicher in der Preisfindung niederschlagen und in versteckten Kosten bei Ihnen landen. Deswegen ist eine Erfolgsbeteiligung ausgehandelt worden.

Die Vergütung der PEC erfolgt ausschließlich in Form einer Erfolgsbeteiligung in Höhe von 25% der verhandelten Einsparungen im ersten Jahr nach einem neuen Vertragsabschluss mit einem Energieversorger. Grundlage der potentiellen Einsparungen sind die von Ihnen eingereichten Rechnungsdaten. (s. Abbildung 2) Das Bistum Hildesheim wird für Sie in Vorleistung gehen und Ihnen nach Ihrem Vertragswechsel eine Rechnung zu senden.

Wer ist zuständig, wenn es Probleme gibt?

Der neue Versorger wird uns einen Ansprechpartner nennen, der für Fragen zur Verfügung steht. Die Kontaktdaten werden wir an die Gemeinde weitergeben.

Zudem steht neben der Fa. PEC auch die Abteilung Bau zur Klärung von Fragen und Problemen zur Verfügung.

Welche Kriterien gelten in Bezug auf den Versorger außer dem Preis?

Wir qualifizieren jeden möglichen Anbieter.

  • Handelsregisterüberprüfungen
  • Wie lange existiert das Unternehmen
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Lieferfähigkeit nach Gasarten
  • Kontaktaufnahme zum Servicebereich
  • Persönliche Gespräche auf Leitungsebene
  • Erfahrung innerhalb der Energiewirtschaft
  • Qualität/Service im Wechselprozess
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Überprüfung von Standard- und Sonderverträgen usw...

Was ist, wenn ein anderer Anbieter in Zukunft günstiger ist?

Zum Ende der Vertragslaufzeit werden wir wieder in Verbindung mit der Fa. PEC Verhandlungen mit Energieversorgen führen und auch dabei versuchen, die optimalen Konditionen für die Gemeinden zu erzielen. Die Erfolgsbeteiligung der Fa. PEC wird bei einem neuen Vertragsabschluss zu den bekannten Konditionen erfolgen. Dabei werden wir uns daran orientieren, wie sich die alten Verträge ohne Beratung entwickelt hätten. Die nicht verhandelbaren Preisbestandteile werden der aktuellen Gesetzeslage entsprechend angepasst.

Bei der Umstellung gibt es teilweise Kündigungsfristen, die zu beachten sind. Wer trägt die höheren Kosten?

Alle Verträge können lediglich nach Ablauf der bestehenden Verträge gewechselt werden.

Höhere Kosten entstehen dabei nicht!

Sollte es tatsächlich zu einem Lieferantenwechsel kommen, kümmert sich in der Regel der neue Lieferant um die Realisierung des Wechsels zum nächstmöglichen Termin. Im Zusammenhang mit Preisänderungen des aktuellen Versorgers wird häufig ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Konkret kann die PEC dies nur mit Kenntnis des bestehenden Vertrages prüfen. Alternativ können auch die bestehenden Lieferverträge gekündigt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Kündigungstermin mit uns abzustimmen ist. Im Zusammenhang mit Preisänderungen des aktuellen Versorgers wird häufig ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Konkret kann die PEC dies nur mit Kenntnis des bestehenden Vertrages prüfen.

Wie lange laufen die neuen Verträge und in welchem Rhythmus werden die Verträge zukünftig umgestellt?

Dies wird in Abstimmung mit der Projektleitung zwischen der PEC und dem Versorger verhandelt und hängt von der aktuellen Marktsituation und administrativen Zielsetzungen ab.

Bei welchem Versorger würde unsere Gemeinde landen?

Das hängt von den erzielten Vertragsergebnissen ab. Wir achten darauf, ob ein Anbieter das Gemeindegebiet beliefern kann. Mittlerweile gibt es in ganz Deutschland alternative Anbieter.

Wie werden die Gemeinden in die Kommunikation eingebunden?

Nach dem Wechsel erfolgt eine Mail von der Projektleitung.

Grundsätzlich können Sie mit der Abt. Bau bzw. mit der PEC telefonisch oder per Mail in Kontakt treten.