Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
Dienstgeber und Mitarbeitende sind verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Als Dienstgemeinschaft gestalten sie die Aufgaben der Kirche mit. Gewählte Mitarbeitervertretungen vertreten (vergleichbar mit Personalräten oder Betriebsräten) die Interessen der Mitarbeitenden dem Dienstgeber gegenüber.