Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

für Mitarbeitende an den katholischen allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft im Bistum Hildesheim und der Stiftung Kath. Schulen in der Diözese Hildesheim sowie für katechetische Lehrkräfte

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein systematischer Prozess zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten Mitarbeitenden. Das BEM-Verfahren bietet die Chance, dass die Betroffenen gemeinsam mit der/dem BEM-Beauftragten und dem BEM-Team einen Weg finden, wie die jeweilige Situation und die Anforderungen des Arbeitsplatzes in Einklang gebracht werden können.

Primäres Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden nach einer längeren Erkrankung wiederherzustellen, zu fördern und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und damit die Gesundheit sowie die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten. 

Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist für die betroffene Person freiwillig und kann von ihr jederzeit abgebrochen werden. Wird ein BEM-Verfahren abgelehnt, entstehen daraus keine Nachteile. 

Das BEM-Verfahren ist ein dialogischer Prozess. Alle Gespräche sind vertraulich. Es werden keine Maßnahmen ohne die Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt. 

Das BEM-Verfahren

  • Einladung zum BEM: Betroffene Personen erhalten von der/dem BEM-Beauftragten eine Einladung, sich am BEM-Verfahren zu beteiligen.
  • Informationsgespräch: In einem ersten Gespräch erhalten die Mitarbeitenden alle Informationen zum Verfahren
  • Zustimmung: Wenn die betroffene Person sich für das BEM-Verfahren entschieden hat, werden gemeinsam mit der/dem BEM-Beauftragten die passenden Maßnahmen festgelegt und die nächsten Schritte geplant.
  • Umsetzung: Die Maßnahmen werden durchgeführt, bei Bedarf können zu jedem Zeitpunkt interne und externe Experten beteiligt werden.
  • Reflexionsgespräch: In einem Gespräch mit der/dem BEM-Beauftragten erfolgt ein Austausch über den Erfolg der Maßnahmen. 
  • Abschluss: Das Verfahren endet, wenn die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren und die betroffene Person an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt ist. 

BEM-Beauftragte

Anke Mootz-Graen Portrait

Anke Mootz-Graen

Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim
Bereich Sendung
Abteilung Schule und Hochschule
Domhof 24 | 31134 Hildesheim
Tel. (05121) 307-289
bem-schule(ät)bistum-hildesheim.de 

Gesetzliche Grundlage

Das BEM-Verfahren ist ein Prozess im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der durch den Gesetzgeber festgeschrieben ist. Die Sicherung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist seit 2004 im Sozialgesetzbuch IX geregelt. Laut § 167, Abs. 2 SGB IX sind Unternehmen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, sobald ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Im Rahmen des Prozesses ist zu ermitteln, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und welche Leistungen und Hilfen die/der Mitarbeitende benötigt, um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. 

Datenschutz

Sämtliche Gespräche und Dokumente werden vertraulich behandelt. Es werden nur solche Daten erhoben und gespeichert, die für die Durchführung und den Zweck des BEM-Verfahren erforderlich sind. Der betroffenen Person obliegt es zu entscheiden, ob und wenn ja welche Informationen zur Erkrankung im Verfahren offen gelegt werden. 

Die Dokumentation sowie die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Wahrung der gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.