Altersvorsorge und Ruhestand

Seit dem Jahr 2002 besteht die Möglichkeit, durch die sogenannte Entgeltumwandlung steuer‐ und sozialversicherungsfrei private Vorsorge für das Alter zu treffen. Das Bistum Hildesheim bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Entgeltumwandlung als private Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz an.

Im Merkblatt zur Rente findet man nützliche Informationen auch zum Antrag der Altersrente.