Auf sicherem Boden

Land Niedersachsen und Bischöfe unterzeichnen Vereinbarung zu Konkordatsschulen

Hildesheim (bph) Die niedersächsischen Bischöfe haben am Dienstagnachmittag im Kloster Marienrode bei Hildesheim gemeinsam mit dem niedersächsischen Kultusminister Bernd Busemann eine Durchführungsvereinbarung unterzeichnet. Damit werden nach dem Wegfall der Orientierungsstufe die Bestimmungen für die Konkordatsschulen im Land an das Schulgesetz angepasst.

Für die katholische Seite wurde die "Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung vom 29. Oktober 1993 zu Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Lande Niedersachsen" durch den Hildesheimer Bischof Dr. Josef Homeyer und seinen Amtskollegen Dr. Franz-Josef Bode aus Osnabrück sowie den Bischöflichen Offizial im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster, Weihbischof Heinrich Timmerevers, unterzeichnet. Bischof Homeyer zeigte sich erfreut über diese Regelung. Sie bringe Rechtssicherheit für die 15 Konkordatsschulen, die vom Wegfall der Orientierungsstufe betroffen seien, so der Bischof.

Die Vereinbarung zwischen den Bischöfen und dem Land Niedersachsen sieht im Einzelnen vor, dass die Orientierungsstufen zum Ende des Schuljahres auch an den Konkordatsschulen wegfallen. Die Kirche verzichtet darauf, kooperative Haupt- und Realschulen einzurichten. Bestehende Schulen werden als Haupt- und Realschulen weiter geführt. Zugleich erhält das Bistum Hildesheim das Recht, in Duderstadt, Göttingen und Wolfsburg im Einvernehmen mit dem örtlichen Schulträger ein Gymnasium des Sekundarbereichs I zu errichten. Statt bislang 20 Prozent dürfen die Konkordatsschulen künftig 30 Prozent nicht-katholische Schüler aufnehmen. Ganztagsschulen in katholischer Trägerschaft werden wie öffentliche Ganztagsschulen behandelt und entsprechend refinanziert.

In Göttingen, wo der örtliche Schulträger dem Bistum das Einvernehmen zur Errichtung eines Gymnasiums der Sekundarstufe I verweigert hat, wolle er für dieses Einvernehmen kämpfen, kündigte Bischof Homeyer an. Nach seiner Einschätzung kann man Missverständnisse vor Ort lösen, wenn beide Seiten aufeinander zugehen. Minister Busemann machte deutlich, dass er die Ablehnungsgründe sehr genau prüfen werde. Akzeptabel seien nur sachliche Ablehnungsgründe.