Bewährte Männer übernehmen die Bistumsleitung

Weihbischof Hans-Georg Koitz zum Diözesanadministrator gewählt und ehemaliger Generalvikar Karl Bernert zum Ständigen Vertreter ernannt

Hildesheim (bph) Weihbischof Hans-Georg Koitz ist am Montagnachmittag, 23. August, vom Domkapitel Hildesheim zum Diözesanadministrator des Bistums gewählt worden. Am gleichen Nachmittag hat Koitz, wie vom Kirchenrecht vorgesehen, vor dem Domkapitel das Glaubensbekenntnis abgelegt und den ehemaligen Generalvikar Karl Bernert zu seinem Ständigen Vertreter ernannt.

Mit Schreiben vom Dienstag, 24. August, hat Weihbischof Koitz den Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Erwin Josef Ender, sowie die niedersächsische Landesregierung in Hannover, den Senat der Freien Hansestadt Bremen und den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, über seine Wahl zum Diözesanadministrator und die Ernennung des Ständigen Vertreters informiert. Dies ist nach dem Kirchenrecht beziehungsweise dem Preußischen und Bremischen Konkordat so vorgesehen. Mit gleichem Datum werden von Domkapitular Werner Holst, Senior des Domkapitels, auch die Pfarreien und Einrichtungen des Bistums angeschrieben.

Die Wahl sei "einmütig" erfolgt, hieß es aus dem Domkapitel. Nach der Wahl sprach der neu gewählte Diözesanadministrator in einer kleinen Andacht in der Krypta des Hildesheimer Doms vor den Mitgliedern des Domkapitels das Glaubensbekenntnis, die "Professio Fidei".

Der Diözesanadministrator hat gemäß Kirchenrecht alle Rechte und Pflichten eines Bischofs, darf jedoch nichts verfügen, was in die Rechte eines neuen Bischofs eingreifen könnte. Er kann einen "Ständigen Vertreter" ernennen und die ordentliche ausführende Gewalt an diesen delegieren. Beide über ihr Amt so lange aus, bis ein neuer Bischof die Diözese Hildesheim "in Besitz nimmt", wie es im Kirchenrecht heißt.

Die Wahl eines Diözesanadministrators war nötig geworden, nachdem Papst Johannes Paul II. mit Wirkung vom 20. August das Rücktrittsgesuch des Hildesheimer Bischofs Dr. Josef Homeyer angenommen hatte. Damit hatte auch Generalvikar Karl Bernert automatisch sein Amt verloren. Gemäß Kirchenrecht war der dienstälteste Weihbischof Hans-Georg Koitz gehalten, „unverzüglich“ eine Sitzung des Domkapitels einzuberufen. Innerhalb von acht Tagen musste das Domkapitel einen Diözesanadministrator wählen.

Zum Hildesheimer Domkapitel gehören neben dem Domdechanten, Weihbischof Hans-Georg Koitz, die residierenden Domkapitulare Werner Holst, Leiter der Hauptabteilung Personal/Seelsorge im Bischöflichen Generalvikariat; Prälat Karl Bernert; Wolfgang Osthaus, Stadt- und Kreisdechant; Adolf Pohner, Leiter der Hauptabteilung Pastoral im Bischöflichen Generalvikariat; Dr. Nikolaus Schwerdtfeger, Weihbischof, sowie die nichtresidierenden Domkapitulare Propst Klaus Funke, Regionaldechant Hannover, und Propst Wolfgang Damm, Dechant, Duderstadt.

Ein Porträt des neuen Diözesanadministrators lesen Sie hier:
Priester, Lehrer, Afrikaner

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Erledigung und Neubesetzung des Bischöflichen Stuhls Hildesheim