Bischof Heiner Wilmer ernennt Generalvikar und bestätigt Offizial

Bischof Dr. Heiner Wilmer hat Weihbischof Heinz-Günter Bongartz mit Wirkung zum 1. September zum Generalvikar ernannt. Domkapitular Dr. Christian Wirz wurde von Wilmer zum 3. September in seinem Amt als Offizial bestätigt.

Weihbischof Bongartz (63) war bereits unter Bischof Norbert Trelle Generalvikar, in der Zeit der Sedisvakanz war er Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators und damit in einer ähnlichen Funktion tätig. Der Generalvikar vertritt den Bischof in allen Verwaltungsangelegenheiten und das Bistum in allen Rechtsgeschäften. Er steht an der Spitze des Bischöflichen Generalvikariates. Laut Kirchenrecht ist jeder Bischof verpflichtet, einen Generalvikar zu ernennen. Der Generalvikar wird vom Bischof frei ernannt, seine Amtszeit endet spätestens mit der des Bischofs.

Seine Funktion als Offizial hat Dr. Wirz (44) seit 2013 inne. Er wurde jetzt von Bischof Wilmer in seinem Amt bestätigt. Ein Offizial leitet das kirchliche Diözesangericht. Das Gericht befasst sich in der Praxis fast ausschließlich mit Ehenichtigkeitsverfahren.

Nach dem Rücktritt von Bischof Norbert Trelle am 9. September 2017 wählte das Domkapitel Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger zum Diözesanadministrator und damit zum kommissarischen Leiter des Bistums. Seine Funktion ist mit der Inbesitznahme des Bistums durch Bischof Heiner Wilmer erloschen.