Bistum Hildesheim erzielt Überschuss

Diözesankirchensteuerrat hat den Jahresabschluss 2015 genehmigt

Der Diözesankirchensteuerrat hat den vorgelegten Jahresabschluss 2015 auf seiner Sitzung am Samstag einstimmig genehmigt.

Das Bistum Hildesheim hat im Jahr 2015 einen Überschuss von 8,9 Millionen Euro erwirtschaftet. Das Jahresergebnis liegt damit um 14,1 Millionen Euro über dem Vorjahreswert (-5,2 Millionen Euro). Die Bilanzsumme stieg von 239,5 Millionen Euro auf 265,8 Millionen Euro.

Mit 135 Millionen Euro ist die Kirchensteuer die Haupteinnahmequelle des Bistums. Sie wuchs nach Abzug der Clearing-Aufwendungen (siehe Stichwort) gegenüber 2014 um 14,3 Millionen Euro. Der Aufwand für die Clearing-Verpflichtungen betrug 27,7 Millionen Euro (2014: 31,6 Millionen Euro).

15,7 Millionen Euro flossen in die Rückstellung für die Pensionsverpflichtungen gegenüber den Priestern und kirchlichen Beamten einschließlich der Lehrkräfte. Die Höhe der notwendigen Rückstellungen ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben. Außerdem reagiert das Bistum damit wie in den Vorjahren auf die anhaltende Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten. Auf der Ausgabenseite ist der Personalaufwand mit 70,5 Millionen Euro (2014: 69,8 Millionen Euro) der größte Einzelposten.

Es gibt zum letzten Mal einen zusammengefassten Jahresabschluss aus Bistum und Bischöflichem Stuhl. Für das Jahr 2016 wird es getrennte Jahresabschlüsse für das Bistum und den Bischöflichen Stuhl geben. Beim Bischöflichen Stuhl werden dann erstmalig die Grundstücke und Gebäude bilanziert. „Damit dürfte voraussichtlich die letzte Einschränkung im Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer entfallen, die unseren Jahresabschluss überprüfen“, sagte Helmut Müller, Finanzdirektor und Ökonom des Bistums Hildesheim.

Müller erklärte, das Bistum habe einen ordentlichen Jahresabschluss 2015 vorgelegt, das Eigenkapital sei erhöht worden. Der Finanzdirektor geht davon aus, dass vor allem die Aufwendungen für die Versorgungsverpflichtungen der verbeamteten Lehrkräfte in der Zukunft weiter zunehmen und das Jahresergebnis – damit auch das Eigenkapital – negativ beeinflussen werden.

Das Bistum Hildesheim hat ein Risikomanagementsystem aufgebaut, das weitere Erkenntnisse über die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Bistums liefert. Die bisherigen Risikoberichte zeigen, dass die Risikotragfähigkeit der Diözese in den vergangenen Jahren verbessert worden ist, aber noch eine erhebliche Erhöhung des Eigenkapitals erforderlich sein wird, um Risiken mit der Finanzierung aus dem Eigenkapital zu begegnen.

„Für die Zukunft wird es wichtig sein, die derzeit bestehende Unterdeckung der Risikotragfähigkeit in Höhe von 55 Millionen Euro mit Risikokapital zu hinterlegen. Das ist ein vorrangiges Ziel“, betonte Müller.Der Finanzchef des Bistums stellte außerdem fest, dass es erste Hinweise auf eine negative Entwicklung der Kirchenlohnsteuer gibt. Diese stehe im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation von Volkswagen. Sollte sich das Wachstum bei dem Autobauer verringern, würden auch die Kirchenlohnsteuereinnahmen der Diözese überproportional abnehmen. „Ob das tatsächlich so kommt, bleibt abzuwarten“, so Müller.

Über die Finanzlage des Bistums gibt der Geschäftsbericht 2015 detailliert Auskunft. Darin finden sich der Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung und das Testat der Wirtschaftsprüfer. Er kann bezogen werden bei der Hauptabteilung Finanzen, Domhof 18-21, 31134 Hildesheim, Tel. (05121) 307-401, [email protected]. Außerdem ist er ab Montag als PDF-Dokument im Internet abrufbar.

Stichwort Diözesankirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat hat die Aufgabe, den Haushalt des Bistums zu beschließen. Vorsitzender ist der Generalvikar. Weitere Mitglieder sind kraft Amtes die Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates sowie gewählte Mitglieder aus den Reihen der Priester und Laien der Diözese. Gegenwärtig hat das Gremium 28 Mitglieder. Der Kirchensteuerrat tagt in der Regel zweimal jährlich. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Stichwort Clearing

Bei den Clearingaufwendungen handelt es sich um Ausgleichsverpflichtungen an andere Bistümer zur Abrechnung der Kirchenlohnsteuer. Die Kirchenlohnsteuer steht den einzelnen Bistümern nach dem Wohnort der Beschäftigten zu, wird aber an dem Ort abgeführt, in dem sich die Gehaltsabrechnungsstelle des jeweiligen Arbeitgebers befindet. Wenn ein Kirchenlohnsteuerzahler in einem Bistum arbeitet, aber in einem anderen wohnt, steht die Kirchenlohnsteuer dem Bistum des Wohnortes zu.