Celler Priester will das Bistum verlassen

Pater Dr. Kazimierz Pajor bat Hildesheimer Bischof um seine Entpflichtung

Hildesheim/Celle (bph) Oratorianer-Pater Dr. Kazimierz Pajor (45), Pfarrverwalter von St. Ludwig und St. Hedwig in Celle, hat den Hildesheimer Bischof Dr. Josef Homeyer um die Entpflichtung von seinen seelsorglichen Aufgaben im Bistum Hildesheim gebeten.

Zur Zeit befindet sich Pater Pajor zum Erholungsurlaub in Polen. Mit seiner Rückkehr nach Celle wird in den nächsten Wochen gerechnet. Dann wird sich der promovierte Theologe offiziell von seinen beiden Gemeinden verabschieden und danach neue Aufgaben als Priester übernehmen, wahrscheinlich außerhalb des Bistums Hildesheim.

Pater Waldemar Maniura, ebenfalls Oratorianer, hat als Administrator die beiden Pfarrgemeinden mit rund 4.360 (St. Ludwig) beziehungsweise 1.680 (St. Hedwig) Katholiken übernommen. Maniura war bislang schon Kaplan in St. Ludwig. Anfang des kommenden Jahres wird ein weiterer Oratorianer-Pater als Kaplan in die beiden Gemeinden kommen.

Pater Pajor wurde am 7. Oktober 1957 in Brunary/Polen geboren. In Tarnòw/Polen wurde er am 26. Mai 1985 zum Priester geweiht. Seit 1. Dezember 1988 war er im Bistum Hildesheim seelsorglich tätig: Zunächst als Kaplan und Pfarrverwalter in Liebenburg (St. Mariä Verkündigung), seit 1. August 1992 als Pfarrverwalter in Celle, St. Ludwig. Am 1. September 2001 kam die Gemeinde St. Hedwig in Celle hinzu. Kurzzeitig verwaltete er auch die Pfarrgemeinden St. Barbara in Wathlingen und St. Johannes der Täufer in Celle. Am 11. November 1996 wurde er zum stellvertretenden Dechanten des Dekanates Celle ernannt.

Pater Dr. Kazimierz Pajor ist Oratorianer. Diese Gemeinschaft von Weltpriestern wurde von Philippus Neri in Italien gegründet. Im Bistum Hildesheim gibt es ein Oratorium in Ilsede, sowie ein Oratorium mit vier Priestern in Celle, zu dem Pater Pajor gehört. Zwei weitere Priester der Oratorianer wohnen in Nesselröden. Oratorianer-Pater gehören als Ordenspriester nicht zu einem Bistum, auch wenn sie dort in der Seelsorge tätig sind. Deshalb werden sie in einer Gemeinde offiziell nicht als "Pfarrer", sondern als "Pfarrverwalter" eingesetzt. Über ihren Einsatz in der Seelsorge entscheidet nicht der Diözesanbischof, sondern der Prior des jeweiligen Oratoriums.