Die Helfer brauchen Hilfe

Katholische Kirche in Niedersachsen und Bremen führt 2006 ein „Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“ ein

Hildesheim/Osnabrück/Vechta (bph) Ein „Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“ wird die katholische Kirche in Niedersachsen und Bremen zum 1. Januar 2006 einführen. Dies helfe der Kirche, ihr Engagement auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufrecht zu erhalten, sagte Prälat Prof. Dr. Felix Bernard, Leiter des Katholischen Büro Niedersachsen, am Freitag in Hannover im Namen der Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie des Offizialatsbezirks Oldenburg, die auf dem Gebiet von Niedersachsen und Bremen liegen.

Das „Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“ ist eine besondere Art der Kirchensteuer. Sie betrifft Ehen, in denen einer der Partner der katholischen Kirche angehört und der andere Partner entweder aus der Kirche ausgetreten ist, keiner Glaubensgemeinschaft angehört oder aber einer anderen Glaubensgemeinschaft, die keine Kirchensteuer über die staatliche Finanzverwaltung erhebt. „Konfessionsverschiedene Ehen“ (katholisch/evangelisch) sind vom Besonderen Kirchgeld nicht betroffen, denn beide Partner gehören einer steuererhebenden Kirche an.

Grundlage für das Besondere Kirchgeld ist der so genannte „Lebensführungsaufwand“. Er bezeichnet jenen Teil des gemeinsam zu versteuernden Einkommens, der jedem Ehepartner zur Deckung der persönlichen Aufwendungen zusteht. Dazu gehören auch Beiträge zur jeweiligen Religionsgemeinschaft. Bemessungsgrundlage ist das gemeinsam zu versteu-ernde Einkommen. Die von dem katholischen Ehepartner gegebenenfalls bereits gezahlte Kirchensteuer wird auf das Kirchgeld vollständig angerechnet. Ehepaare, deren gemeinsam zu versteuerndes Einkommen unter 30.000 Euro pro Jahr liegt, zahlen kein Besonderes Kirchgeld.

Das Besondere Kirchgeld wird wie die Kirchensteuer mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung veranlagt, erstmals also mit dem Steuerbescheid für das Einkommensjahr 2006. Ab 2007 ist dann die Berücksichtigung im Rahmen der üblichen Vorauszahlung an das Finanzamt vorgesehen. Rechtliche Grundlage sind die Kirchensteuerrahmengesetze der Länder Niedersachsen und Bremen.

Die Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie der Offizialatsbezirk Oldenburg sind nicht die ersten, die dieses „Besondere Kirchgeld“ einführen. In den Bistümern Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Görlitz, Limburg, Magdeburg, Mainz, Hamburg und Trier wird es bereits seit einigen Jahren erhoben und auch die evangelische Kirche macht dieses Besondere Kirchgeld geltend.

Die katholischen Bistümer seien sich durchaus bewusst, dass dieses Kirchgeld zu Problemen in einer Partnerschaft führen könne, sagte Prälat Prof. Dr. Felix Bernard, der als Leiter des Katholischen Büro Niedersachsen die katholische Kirche gegenüber der Landesregierung vertritt. Zugleich bat er um Verständnis dafür, dass es sich die Kirche nicht mehr leisten könne, auf dieses ihr zustehende Kirchgeld zu verzichten: „Die katholische Kirche begleitet Menschen auf ihrem Lebensweg, stützt sie in schwierigen Lebenslagen und übernimmt Aufgaben der Wohlfahrtspflege“, erklärte Bernard am Freitag vor der Presse, „dafür braucht die Kirche eine verlässliche Finanzierung.“ In Zeiten zurückgehender Kirchensteuern müssten die Bistümer daher alle Kirchensteuerquellen zu nutzen, die ihnen nach dem Kirchensteuerrahmengesetz zustehen. „Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber jenen, die bislang schon Kirchensteuern zahlten“, so Bernard wörtlich.

Begleitet wird die Einführung des Besonderen Kirchgeldes durch eine Aufklärungskampagne. Die beiden Bistümer und der Offizialatsbezirk haben Faltblätter und Broschüren erstellt. Außerdem können alle Fakten auf den eigens eingerichteten Internet-Seiten www.kirchgeld-niedersachsen.de und www.kirchgeld-bremen.de nachgelesen werden. Das Bistum Hildesheim richtet darüber hinaus zum Besonderen Kirchgeld eine Telefon-Hotline ein, die ab 17. Oktober von 10 bis 19 Uhr unter der Nummer (01802) 247886 zu erreichen ist.

Weitere Informationen auf den Webseiten:
www.kirchgeld-niedersachsen.de
www.kirchgeld-bremen.de

Die Pressestellen des Bistums Osnabrück und des Offizialatsbezirk Oldenburg versenden ähnlich lautende Pressemitteilungen