Katholiken sind zur Urne gerufen

Erstmals Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandwahlen in ganz Niedersachsen und Bremen

Hildesheim/Osnabrück/Vechta (bph) Am kommenden Sonntag, 20. Oktober, finden in den Bistümern Hildesheim und Osnabrück Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand statt. Im Offizialatsbezirk Oldenburg des Bistums Münster werden am gleichen Tag die Kirchenausschüsse gewählt.

Damit sind zum ersten Mal alle Katholiken der Bundesländer Niedersachsen und Bremen (über eine Million) am gleichen Tag zur Wahl aufgerufen. Rechtliche Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetzt (KVVG). Dieses wurde im Jahre 2000 novelliert, weshalb die Wahlen für die Bistümer ganz Niedersachsens gemeinsam durchgeführt werden können.

Während der Pfarrgemeinderat pastorale Angelegenheiten berät und beschließt, ist der Kirchenvorstand für die Verwaltung des Gemeindevermögens und damit für die finanziellen Angelegenheiten einer Gemeinde zuständig. Pfarrgemeinderat wie auch Kirchenvorstand setzen sich vorwiegend aus den gewählten Mitgliedern zusammen. Deren Zahl ist von der Größe der Gemeinde abhängig. In den Pfarrgemeinderat können darüber hinaus weitere Mitglieder berufen werden. Hauptberufliche Mitarbeiter der Kirche (zum Beispiel der Priester) gehören kraft Amtes ebenfalls dazu. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann man dagegen schon mit 16 Jahren. Die Amtszeit beträgt für alle Gremien vier Jahre.