Leid anerkennen

Bistum Hildesheim bietet Missbrauchsopfern finanzielle Hilfen an

Hildesheim/Bonn (bph) Personen, die als Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiter des Bistums Hildesheim geworden sind, können ab 10. März die Übernahme von Therapiekosten und eine Anerkennungszahlung in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragen. Das Bistum Hildesheim beteiligt sich damit an einer bundesweiten Initiative der Deutschen Bischofskonferenz, die heute in Bonn vorgestellt wurde.

Antragsformulare und weiteres Informationsmaterial halten die Missbrauchsbeauftragte des Bistums, die Psychiaterin und Psychotherapeutin Schwester Dr. Ancilla Schulz, der Psychologe und Psychotherapeut Dr. John Coughlan und Rechtsanwalt Lothar Herzog bereit. Außerdem steht das komplette Material auch auf der Homepage des Bistums. Die Anträge selbst sind dann bei einem der drei Missbrauchsbeauftragten zu stellen, die bei Bedarf gerne beim Ausfüllen des Antrags helfen.

Von Hildesheim wird der Antrag an eine Zentrale Koordinierungsstelle bei der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn weiter geleitet, die mit Psychologen, Juristen und Theologen besetzt ist. Diese Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für materielle Leistungen erfüllt sind und gibt dem Bistum eine Empfehlung. Das Geld selbst wird dann gegebenenfalls direkt vom Bistum überwiesen.

Diese Lösung steht im Zusammenhang mit dem Runden Tisch der Bundesregierung zu sexuellem Missbrauch, an dem sich die katholische Kirche beteiligt. Da zurzeit nicht absehbar ist, dass die am Runden Tisch vertretenen Institutionen zu einer gemeinsamen Regelung zur Anerkennung des Leids der Opfer sexuellen Missbrauchs kommen könnten, hat sich die katholische Kirche – und damit auch das Bistum Hildesheim – entschlossen, den Opfern schon jetzt eine schnelle Hilfe anzubieten.

Wie viele Personen im Bistum Hildesheim Opfer sexuellen Missbrauchs durch Geistliche und Mitarbeiter des Bistums geworden sind, ist nicht bekannt. In einer Zwischenbilanz des damaligen Bischöflichen Beauftragten hat der heutige Weihbischof Heinz-Günter Bongartz im Juni vergangenen Jahres davon berichtet, dass ihm seit dem Beginn des Missbrauchsskandals im Februar 2010 bis Juni desselben Jahres 37 Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche im Bistum Hildesheim bekannt geworden sind. In den Gesprächen mit den Opfern des vergangenen Jahres forderte eine Person eine Entschädigung. In einigen Fällen hat das Bistum bereits psychotherapeutische Hilfe bei Missbrauchsopfern bezuschusst.

Ende Januar 2010 waren Fälle sexuellen Missbrauchs am Berliner Canisius-Kolleg bekannt geworden. Einer der beschuldigten Priester, Pater Peter R., wirkte von 1982 bis 2003 mit Unterbrechungen im Bistum Hildesheim. Bischof Norbert Trelle wandte sich daher in den Sonntagsgottesdiensten vom 7. Februar 2010 mit einem „Wort des Bischofs“ an die Pfarrgemeinden, äußerte „Scham und Empörung“ und drückte den Opfern sein „tief empfundenes Mitgefühl“ aus. Seitdem hat Bischof Trelle bei verschiedenen Gelegenheiten immer wieder sein Entsetzen über die begangenen Taten geäußert und Opfern Unterstützung zugesagt.

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