Mehr Arbeit, mehr Geld

Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bistum Hildesheim einigen sich auf neues Arbeitsvertragsrecht

Hildesheim (bph) Die Mitarbeiter des Bistums Hildesheim werden länger arbeiten und das Bistum zahlt wieder Weihnachtsgeld. Außerdem orientiert sich die Diözese bei der Bezahlung künftig nicht mehr am Bundesangestelltentarif (BAT), sondern am Tarifvertrag der Länder (TVL). Dies hat die „Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA)“ am Dienstag beschlossen.

Die Änderungen müssen noch von Bischof Norbert Trelle in Kraft gesetzt werden und gelten dann ab 1. November. Danach steigt die wöchentlich Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 auf 39,8 Stunden an. Zeitgleich wird der Beschluss zur Reduzierung der Personalkosten 2005 bis 2007 außer Kraft gesetzt. Damit kann in diesem Jahr wieder Weihnachtsgeld gezahlt werden.

Die neuen Tarife sichern die Besitzstände. Aufgrund der neuen Arbeitsvertragsordnung wird niemand weniger verdienen als vorher. Allerdings gibt es keinen Bewährungsaufstieg und keine familienorientierten Zulagen mehr. Befristete Zulagenzahlungen kompensieren diesen Verlust zum Teil.

Generalvikar Dr. Werner Schreer freut sich darüber, dass es der KODA nach über zwei Jahren intensiver Diskussion gelungen ist, einen Kompromiss zu finden. „Sie macht damit erneut deutlich, dass sie auch auf schwierige Herausforderungen ergebnisorientiert reagieren kann“, so der Generalvikar. Auch für Hans-Georg Ruhe, Leiter der Hauptabteilung Personal im Bischöflichen Generalvikariat, ist das Ergebnis ein Erfolg. „Die Koda des Bistum Hildesheim hat erneut ihre Kompromissfähigkeit bewiesen,“ urteilt der Personalchef des Bistums.

Die Bistums-KODA ist paritätisch mit jeweils acht Vertretern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite besetzt. Während die Vertreter der Arbeitnehmerseite von den Mitarbeitern gewählt werden, bestimmt der Generalvikar die Vertreter der Arbeitgeberseite. Aufgabe der Bistums-KODA ist es, Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beschließen. Nachdem der Bischof diese Rechtsnormen in Kraft gesetzt hat, sind dann alle kirchlichen Anstellungsträger im Bistum daran gebunden. Damit regelt die KODA die Rahmenbedingungen für den Arbeitsalltag der Bistumsangestellten. Die KODA vertritt jedoch nicht die Priester und die Mitarbeiter der Caritas.

Die aktuellen Entscheidungen fielen in der letzten Sitzung der sechsten Amtsperiode der KODA. Kürzlich wurden die Mitglieder neu gewählt. Die neue KODA wird sich im September erstmals treffen.