Menschenwürde nicht relativieren

Bischof Norbert Trelle begrüßt Urteil zu Leistungen für Asylbewerber

Hildesheim (bph) Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle fordert die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Ausdrücklich begrüßt der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die im Asylbewerberleistungsgesetz festgelegte Höhe der Leistungen für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge als verfassungswidrig einschätzt.

Nach Trelles Worten hat die Deutsche Bischofskonferenz seit langem Kritik am Asylbewerberleistungsgesetz geübt. „Unserer Auffassung nach diente es immer eher der Abschreckung als der angemessenen Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, die den Status der Duldung haben“, so Trelle. „Ich bin deshalb froh, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet hat, unverzüglich eine deutliche Erhöhung der Leistungen für diese Personengruppen vorzunehmen.“ Unmissverständlich habe das Gericht heute klargestellt, dass die Leistungen nicht nur die physische Existenz sichern, sondern auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen müssten. Die Leistungen seien zudem regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Mit Genugtuung nimmt Trelle zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich Bezug auf die Menschenwürde-Garantie der Verfassung nimmt. „Seine Aussage, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist, formuliert einen Maßstab, der für Regierung und Parlament auch bei anderen Fragen der Gestaltung von Zuwanderung eine verpflichtende Herausforderung beinhaltet“, so der Vorsitzende der Migrationskommission.

Der Gesetzgeber sollte nach Trelles Ansicht das Urteil des Verfassungsgerichtes zum Anlass nehmen, das Asylbewerberleistungsgesetz gänzlich abzuschaffen. „Es gibt keinen sachlich überzeugenden Grund, warum Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge anders behandelt werden sollen als diejenigen, die Sozialhilfe erhalten. Tatsächlich wirkt die hier vorgenommene Unterscheidung diskriminierend – und dies erst recht, wenn im Asylbewerberleistungsgesetz Sachleistungen vorgesehen sind.“

Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Leistungen für Asylbewerber, Menschen mit „Duldung“ und jene, die einen besonderen Status haben, zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge. Seit 1993 wurde die Höhe der Leistungen nicht mehr an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Sie liegt damit zwischen 30 und 47 Prozent unter dem soziokulturellen Existenzminimum, das in der Sozialhilfe und in der Grundsicherung für Arbeitssuchende festgelegt ist.