Neue Sichtweisen einbringen

Bischof beruft zwei neue Mitglieder in den Vermögensverwaltungsrat des Bistums

Hildesheim (bph/kiz) Mit Mechthild Ross-Luttmann und Dr. Christiane Hölscher hat Bischof Norbert Trelle zwei zusätzliche Mitglieder in den Vermögensverwaltungsrat des Bistums Hildesheim berufen. Generalvikar Dr. Werner Schreer begrüßte die beiden Frauen bei der Sitzung des Gremiums am Freitagnachmittag, 4. Mai, mit einem Blumenstrauß.

„Wir haben schon seit längerem die Absicht gehabt, uns zu vergrößern“, betonte Schreer, der auch Geschäftsführer des Vermögensverwaltungsrates ist. „Zum einen wollten wir das Gremium um Mitglieder erweitern, die nicht aus dem innerkirchlichen Raum kommen und so neue Sichtweisen einbringen können. Zum anderen sollte auch der Anteil von Frauen im Rat erhöht werden. Das ist uns zu 200 Prozent gelungen“, sagte Schreer zur Begrüßung von Mechthild Ross-Luttmann und Dr. Christiane Hölscher.

Die 54-jährige Mechthild Ross-Luttmann ist seit 2003 CDU-Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag. Von 2005 bis 2010 war sie Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Vor ihrer Wahl in den Landtag arbeitete die Juristin und Mutter dreier Kinder als Dezernentin beim Landkreis Rotenburg/Wümme. „Ich habe vor Jahren in einer durch Krankheit persönlich schweren Zeit viel Kraft durch meinen Glauben geschöpft“, antwortet Mechthild Ross-Luttmann auf die Frage, warum sie die Berufung angenommen hat. Jetzt könne sie der Kirche „etwas zurückgeben“.

Auch Dr. Christiane Hölscher ist Juristin. Die 41-Jährige, die aus Georgsmarienhütte stammt, ist Personalreferentin im Niedersächsischen Justizministerium. „Ich bin bekennendes Mitglied meiner Kirche und war durchweg auf katholischen Schulen“, betont Christiane Hölscher. Sie freue sich darauf, durch ihre Berufung Verantwortung für das Bistum Hildesheim zu übernehmen.

Der Vermögensverwaltungsrat hat nach dem Kirchenrecht unter anderem die Aufgabe, einen Haushaltsplan für das Bistum aufzustellen und die Jahresabschlüsse zu billigen. Er berät alle wesentlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten der Diözese. Ihm gehören der Generalvikar, der Justitiar der Diözese sowie weitere vom Bischof ernannte Mitglieder an. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.