Offen für neue Lebensentwürfe

Bistum Hildesheim veröffentlicht Gleichstellungsordnung

Hildesheim (bph) Das Bistum Hildesheim will die Gleichstellung von Männern und Frauen im kirchlichen Dienst aktiv fördern. Eine entsprechende Richtlinie hat jetzt Generalvikar Dr. Werner Schreer unterschrieben.

Nach Schreers Willen soll der Anteil von Frauen in Führungs- und herausgehobenen Fachpositionen bis zum Jahr 2020 deutlich erhöht werden. „In allen Arbeitsfeldern und auf allen Ebenen wird ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Mitarbeitenden angestrebt“ heißt es wörtlich in dem Papier, das Schreer am 26. Juni unterschrieben und zunächst bis zum Ende des Jahres 2013 in Kraft gesetzt hat. Dazu seien die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu beachten und somit ein Genderbewusstsein zu schaffen und weiter zu entwickeln.

Um dies zu fördern, hat Generalvikar Dr. Schreer Manuela Weinhardt-Franz (41) zur Gleichstellungsbeauftragten berufen. Sie ist direkt dem Generalvikar unterstellt und wird an allen Angelegenheiten beteiligt, die die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. Weinhardt-Franz soll zudem eine Gleichstellungsanalyse zur Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu den männlichen Beschäftigten erstellen und Empfehlungen zur personellen und organisatorischen Verbesserung erarbeiten.

Manuela Weinhardt-Franz freut sich, dass diese Gleichstellungsrichtlinie pünktlich zu ihrem Dienstantritt erstellt wurde. „Sie ist eine wichtige Grundlage für gleichstellungspolitische Bemühungen im Bistum und somit auch für meine Arbeit.“ Nach Aussagen von Weinhardt-Franz gibt die Richtlinie auch neue Themen vor, die bisher noch kaum Beachtung gefunden haben: „Leiten und Teilzeit ist ein solcher Bereich. Jede ausgeschriebene Stelle muss auf ihre Teilbarkeit hin überprüft werden“. Das komme nicht nur Frauen mit kleinen Kindern entgegen, sondern auch zunehmend der neuen Generation Männer, die andere Ansprüche an Arbeit stellt und Familientätigkeit nicht nur an ihre Partnerin abgeben will. „Um in Zukunft noch geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden, müssen wir offen sein für diese neuen Lebensentwürfe“, glaubt die Gleichstellungsbeauftragte.

Die Gleichstellungsrichtlinie im Volltext