Rechtssicherheit für katholische Schulen

Nuntius, Bischof und Ministerpräsident unterzeichneten Konkordatsänderung

Hildesheim/Hannover (bph) Erzbischof Dr. Jean-Claude Périsset, der Apostolische Nuntius in Deutschland, und der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle haben am Dienstagnachmittag im Gästehaus der niedersächsischen Landesregierung mit Ministerpräsident Christian Wulff und der niedersächsischen Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann Änderungen zum Niedersachsenkonkordat von 1965 unterzeichnet, die den schulischen Bereich betreffen. Die anderen niedersächsischen Bischöfe Dr. Franz-Josef Bode, Osnabrück, und Weihbischof Heinrich Timmerevers, Vechta, werden die Konkordatsänderung in den nächsten Tagen unterzeichnen.

Der veränderte Konkordatstext und eine Änderung der Durchführungsvereinbarung zum Konkordat gestatten dem Bistum Hildesheim, eine seiner Schulen in Duderstadt, Hannover, Hildesheim oder Göttingen zu einer Kooperativen Gesamtschule auszubauen. Außerdem wird eine Regelung zum Ausbau der Eichendorffschule in Wolfsburg zum Gymnasium bis zur Jahrgangsstufe 12 getroffen. Es entfällt die Vorgabe, wonach diese Schule nur 30 Prozent Nicht-Katholiken aufnehmen durfte.

Diese Neuregelungen stehen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Orientierungsstufe im Jahre 2004. Damals gingen den katholischen Schulen Schüler verloren. Als Ausgleich dafür hat das Bistum Hildesheim das Recht bekommen, in Wolfsburg, Göttingen und Duderstadt, wo es zuvor Orientierungsstufen gegeben hatte, die schulischen Angebote um Gymnasien des Sekundarbereichs I zu erweitern. Aber nur in Wolfsburg konnte diese Option umgesetzt werden. An den anderen beiden Standorten versagte der kommunale Schulträger das erforderliche Einvernehmen. Die daraufhin am Standort Twistringen im Bistum Osnabrück für die ursprünglich am Standort Göttingen vorgesehen Option konnte ebenfalls nicht vollzogen werden.

Nach intensiven Gesprächen zwischen Ministerpräsident Christian Wulff und dem Apostolischen Nuntius kam es im Frühjahr 2009 zu einer Verständigung, die jetzt in die Vertragsänderungen einfließen soll. Demnach werden die Optionen zur Erweiterung der schulischen Angebote um Gymnasien des Sekundarbereichs I gestrichen und stattdessen zwei Gymnasien mit Sekundarbereich I und II an den Standorten Twistringen und Wolfsburg aufgenommen, die mit Personalkostenerstattung aber ohne Sachkostenbeteiligung des Landes finanziert werden. Zudem sollen an einem der genannten Standorte im Bistum Hildesheim bestehende Haupt- und Realschulen des Bistums um einen Gymnasialzweig zu einer Kooperativen Gesamtschule erweitert werden können. Damit ist in diesem Jahr aber nicht mehr zu rechnen.

Das Niedersachsenkonkordat wurde am 26. Februar 1965 von dem damaligen Ministerpräsidenten Georg Diederich und dem Apostolischen Nuntius Corrado Bafile im Gästehaus der niedersächsischen Landesregierung in Hannover unterzeichnet. Dieser staatkirchenrechtliche Vertrag regelte unter anderem das Engagement der katholischen Kirche im Schulwesen beziehungsweise der Erwachsenenbildung und garantierte ihren Einsatz im caritativen Bereich. Gegenstand des Konkordats war darüber hinaus der Schutz von Sonn- und Feiertagen und die Mitwirkung der Kirche im Rundfunk.