Sorge um den Schutz des Lebens

Bischof Norbert Trelle schreibt Bundestagsabgeordneten Brief zur PID

Hildesheim (bph) In einem persönlichen Brief vom vergangenen Wochenende bittet der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle alle Bundestagsabgeordneten, deren Wahlkreis auf dem Gebiet des Bistums liegt, bei der Abstimmung im Bundestag gegen die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu stimmen.

In den nächsten Tagen wird der Deutsche Bundestag über das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik entscheiden. Dies nahm Trelle zum Anlass, um den Abgeordneten seine Position in dieser Frage darzulegen. Der Bischof versichert in seinem Brief allen Menschen, die sich im Wissen um eine eigene Erberkrankung gesunde Kinder wünschen, seine Solidarität. Der Wunsch nach einem gesunden Kind sei überaus verständlich, so der Bischof. Daher scheine vielen eine gesetzliche Regelung, die die PID erlaubt, ein Gebot der Menschlichkeit zu sein.

Andererseits bedeute die Auswahl gesunder Embryonen auch die Verwerfung anderer. So berühre die Entscheidung über die PID den Umgang mit menschlichem Leben in unserer Gesellschaft überhaupt. „Diese grundsätzliche Bedeutung bitte ich Sie und alle politischen Entscheidungsträger zu bedenken“, schreibt Trelle wörtlich und entfaltet drei Argumente, die nach seinen Worten gegen eine Zulassung der PID sprechen:

Wenn Menschen zu Recht vom Beginn bis zum Ende des Lebens die Menschenwürde für sich in Anspruch nehmen, dürfen sie dieses Recht anderen nicht streitig machen. Denn das hieße nach den Worten des Bischofs, ihnen das Menschsein abzusprechen. „Wer sich selbst von Anfang an achtet, anderen dagegen diese Anerkennung verweigert, errichtet eine moralisch nicht zu begründende Herrschaft der Geborenen über die Ungeborenen“, heißt es in dem Bischofsbrief.

Auch ein Embryo ist bereits ein vollwertiger Mensch, so benennt der Bischof ein zweites Argument und wendet sich damit gegen alle Überlegungen, dem Menschen je nach Entwicklungsstand und Kompetenzen unterschiedliche, gestufte Schutzrechte und Achtungsgrade zuzuschreiben. Die Zulassung der PID würde bedeuten, Menschen nur unter dem Vorbehalt ihrer künftigen Gesundheit für schützenswert zu erachten. Dieser Logik bedingter Menschenwürde muss man nach Ansicht des Bischofs entschieden widersprechen.

Schließlich ist ein drittes Argument zu bedenken: Aus der Zulassung der PID könnte sich eine Diskriminierung Behinderter ergeben, indem die Überzeugung wachse, gelingendes Leben sei von gelingender Technik abhängig. Wenn die Gesellschaft glaube, dass Krankheit prognostisch vermeidbar sei, dann wachse auch die Haltung, Behinderte abschätzig zu beurteilen. „Auch um dieser Konsequenzen willen, die vielleicht nicht sofort eintreten, sich aber im Lauf der Zeit einstellen werden, darf die PID nicht zugelassen werden“, beendet der Bischof seinen Brief.

Mit diesem Schreiben beteiligt sich der Hildesheimer Bischof an einer Aktion verschiedener deutscher Bischöfe, die ähnliche Briefe an die Bundestagabgeordneten in ihren Bistümern geschrieben haben. Zu den Empfängern des Briefes aus Hildesheim zählen unter anderem Edelgard Bulmahn (SPD), Sigmar Gabriel (SPD), Hubertus Heil (SPD), Thomas Oppermann (SPD), Dr. Ursula von der Leyen (CDU) und Jürgen Trittin (Grüne).