Unterschrieben und besiegelt

Änderungen zum Niedersachsenkonkordat wurden in Berliner Nuntiatur ratifiziert

Hildesheim/Berlin (bph) In der Berliner Nuntiatur wurden am Montagabend die kürzlich ausgehandelten Änderungen zum Niedersachsenkonkordat ratifiziert, nachdem der niedersächsische Landtag und Papst Benedikt XVI. diesen Änderungen zugestimmt haben. Dazu war auch der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff zum Nuntius Erzbischof Dr. Jean-Claude Périsset gereist.

Damit wurde nun auch offiziell ratifiziert, was der Nuntius, der Ministerpräsident mit seiner Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann und der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle am 6. April bei der Landesregierung in Hannover unterzeichnet hatten. Die anderen niedersächsischen Bischöfe Dr. Franz-Josef Bode, Osnabrück, und Weihbischof Heinrich Timmerevers, Vechta, unterzeichneten die Konkordatsänderung wenige Tage später. Nach Berlin kamen nun neben Wulff auch der Leiter des Katholischen Büros Niedersachsen, Felix Bernard, und Schüler des Gymnasiums Twistringen, die von der Konkordatsänderung betroffen sind.

Der veränderte Konkordatstext und eine Änderung der Durchführungsvereinbarung zum Niedersachsenkonkordat von 1965 gestatten dem Bistum Hildesheim unter anderem, eine seiner Schulen in Duderstadt, Hannover, Hildesheim oder Göttingen zu einer Kooperativen Gesamtschule auszubauen. Diese Neuregelungen stehen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Orientierungsstufe im Jahre 2004. Damals gingen den katholischen Schulen Schüler verloren. Als Ausgleich dafür hat das Bistum Hildesheim das Recht bekommen, in Wolfsburg, Göttingen und Duderstadt, wo es zuvor Orientierungsstufen gegeben hatte, die schulischen Angebote um Gymnasien des Sekundarbereichs I zu erweitern. Aber nur in Wolfsburg konnte diese Option umgesetzt werden. An den anderen beiden Standorten versagte der kommunale Schulträger das erforderliche Einvernehmen. Die daraufhin am Standort Twistringen im Bistum Osnabrück für die ursprünglich am Standort Göttingen vorgesehen Option konnte ebenfalls nicht vollzogen werden.

Nach intensiven Gesprächen zwischen Ministerpräsident Christian Wulff und dem Apostolischen Nuntius kam es im Frühjahr 2009 zu einer Verständigung, die jetzt in die Vertragsänderungen einfloss. Demnach werden die Optionen zur Erweiterung der schulischen Angebote um Gymnasien des Sekundarbereichs I gestrichen und stattdessen zwei Gymnasien mit Sekundarbereich I und II an den Standorten Twistringen und Wolfsburg aufgenommen, die mit Personalkostenerstattung aber ohne Sachkostenbeteiligung des Landes finanziert werden. Zudem sollen an einem der genannten Standorte im Bistum Hildesheim bestehende Haupt- und Realschulen des Bistums um einen Gymnasialzweig zu einer Kooperativen Gesamtschule erweitert werden können.

Das Niedersachsenkonkordat wurde am 26. Februar 1965 von dem damaligen Ministerpräsidenten Georg Diederich und dem Apostolischen Nuntius Corrado Bafile im Gästehaus der niedersächsischen Landesregierung in Hannover unterzeichnet. Dieser staatkirchenrechtliche Vertrag regelte unter anderem das Engagement der katholischen Kirche im Schulwesen beziehungsweise der Erwachsenenbildung und garantierte ihren Einsatz im caritativen Bereich. Gegenstand des Konkordats war darüber hinaus der Schutz von Sonn- und Feiertagen und die Mitwirkung der Kirche im Rundfunk.