Vom Schreibtisch ans Totenbett

VKM fordert rechtliche Absicherung der familiären Sterbebegleitung

Der Verband Katholischer Männergemeinschaften (VKM) in der Diözese Hildesheim fordert, pflegende Angehörige sterbender Patienten arbeitsrechtlich abzusichern.

Die Menschenwürde müsse auch bei Kranken und Sterbenden unantastbar sein, heißt es in der Erklärung. Sterbende bedürften über die medizinische Versorgung hinaus besonders der mitmenschlichen Zuwendung und Liebe. Wer aktive Sterbehilfe ablehne, müsse für optimale Sterbebegleitung sorgen, so der VKM. Die katholischen Männer fordern daher für Deutschland ein Gesetz, wie es am 1. Juli in Österreich in Kraft getreten ist.

Dieses Gesetz über die sogenannte "Familienhospizkarenz" bestimmt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Teil- oder Vollzeitfreistellung für maximal sechs Monate haben, um sterbende Angehörige – Lebenspartner oder schwer kranke Kinder – betreuen zu können. Sie sind während dieser Zeit weiterhin sozialversichert und bis zu vier Wochen danach vor Kündigung und Entlassung geschützt. "Wenn es uns ernst damit ist, Sterbende bis zum Tod familiär begleitet zu wissen, dann dürfen daraus niemandem berufliche Nachteile entstehen", schließt die Erklärung des VKM.