Untersuchungsbericht im Fall Georg M.

Untersuchungsbericht im Fall Georg M.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht a. D. Wolfgang Rosenbusch hat den Untersuchungsbericht im Fall Georg M. vorgelegt. Das Bistum Hildesheim hatte ihn im Januar 2021 gemeinsam mit weiteren Fachleuten beauftragt, Nachforschungen zu betreiben und die vorliegenden Hinweise auf sexualisierte Gewalt durch den mittlerweile verstorbenen Geistlichen zu überprüfen.  

Um Betroffene und weitere Zeitzeugen zu schützen, sind deren Namen im Bericht anonymisiert. Die Namen von Verantwortungsträgern des Bistums Hildesheim werden genannt.