Unvereinbar und unwählbar?
Kirchenrechtliche Möglichkeiten im Umgang mit Rechtsextremismus in Gremien und kirchlichen Diensten
Wie können kirchliche Gremien mit extremistischen Positionen umgehen? Ein Gespräch über Kirchenrecht, Wählbarkeit und Handlungsspielräume im Bistum Hildesheim.
Nicht erst seit der Erklärung der deutschen Bischöfe „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ stellen sich viele im Bistum Hildesheim die Frage, wie sie mit Menschen umgehen sollen, die sich menschenfeindlich und extremistisch äußern, derartige Positionen vertreten oder in entsprechenden Organisationen (politisch) engagiert sind. Mit Blick auf die anstehenden Gremienwahlen hat das Bistum die Wahlordnungen mit einer deutlichen Verschärfung der Wählbarkeitskriterien angepasst. Trotz dieses rechtlichen Rahmens scheinen der Informationsbedarf und die Unsicherheit nach wie vor groß.
Was ist in diesem Zusammenhang kirchenrechtlich überhaupt möglich und erlaubt? Wie sind die Maßnahmen vonseiten verschiedener kirchlicher Akteure einzuordnen? Und welche Handlungsspielräume und Herausforderungen bestehen bezüglich der Gremienwahlen im Bistum
- Termin
- 21.09.2026, 18:00 Uhr
- Ort
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online via zoom
- Referentin / Referent
Mit Prof. Thomas Schüller (Institut für Kanonisches Recht, Universität Münster)
Lic. iur. can. Benedikt Steenberg (Offizialatsrat, Referent für Kirchenrecht, Bistum Hildesheim)
- Veranstalter
- Kosten
Die Teilnahme ist kostenfrei.
- Information
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Anmeldung bitte nur über diesen Link:
https://veranstaltung.kath-akademie-hannover.de/unvereinbarunwaehlbar
