Schritt für Schritt zur katholischen Hochzeit

Eheringe auf Bibel

Sie möchten kirchlich heiraten? Wir freuen uns über Ihren Entschluss und wünschen Ihnen Gottes Segen!

Damit die Hochzeit auch am gewünschten Termin stattfinden kann, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig mit Ihrer Pfarrgemeinde Kontakt auf. Dann kann der trauende Geistliche sich den Termin freihalten und auch die Kirche für die Trauungen reservieren.

Als nächstes wird dann der Priester oder Diakon, von dem die Trauung durchgeführt wird, mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.

Um in einer katholischen Kirche heiraten zu können, muss zumindest ein Ehepartner Mitglied der katholischen Kirche sein.

Vor der kirchlichen Trauung muss ein sogenanntes Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen werden. Das erfolgt ganz unkompliziert bei dem Pfarramt, in dessen Einzugsbereich die künftigen Ehepartner ihren Wohnsitz haben. Im Zuge dieses Protokolls werden zum Beispiel die wesentlichen Personendaten aufgenommen und Fragen des kirchlichen Eheverständnisses besprochen. Gemeinsam wird dann auch die Gestaltung der Trauungsfeier festgelegt.

Katholische Kirchenmitglieder bringen zum Ehevorbereitungsprotokoll bitte einen neu ausgestellten Taufschein mit. Dieser enthält den Nachweis des Ledigenstandes. Den Taufschein erhalten Sie von dem Pfarramt, in dem Sie getauft worden sind. Von Kirchenmitgliedern, die nicht der katholischen Kirche angehören, werden die Taufdaten benötigt. Nichtkatholische Kirchenmitglieder legen ebenso wie Nichtgetaufte eine schriftliche eidesstattliche Erklärung über Ihren Ledigenstand ab.

Sind die Ehepartner bereits standesamtlich verheiratet, bringen Sie bitte zum Trauungsgespräch eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde mit.

Bei gemischtkonfessionellen Ehepartner besteht auch die Möglichkeit, eine ökumenische Trauung zu feiern, an der ein nichtkatholischer Geistlicher teilnimmt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Ehepartner der katholischen und der andere einer anderen christlichen Kirche angehört.

Bei ökumenischen Trauungen können sich die Ehepartner entscheiden, ob sie in einer katholischen Kirche nach katholischem Ritus oder aber in einer evangelischen Kirche nach evangelischem Ritus getraut werden wollen.  Je nachdem wird entweder der katholische oder der evangelische Geistliche des Eheversprechen entgegennehmen. Der andere Geistliche hält dann in der Regel die Predigt.

Auch bei einer ökumenischen Eheschließung ist es notwendig, dass zuvor das Ehevorbereitungsprotokoll aufgenommen wird.

Ist eine nichtkatholische, also zum Beispiel evangelische Eheschließung beabsichtigt, wird dazu ein bischöflicher Dispenz benötigt. Dieser wird vom Pfarrer nach Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls beantragt.

War einer der Ehepartner zuvor bereits verheiratet, muss die Nichtigkeit der ersten Ehe durch die zuständige kirchliche Stelle festgestellt werden. Erst danach ist eine kirchliche Eheschließung möglich.