Projektförderung

partnerschaftlich - weltweit - solidarisch

„Wie Gott im Alten Bund, so ergreift auch Jesus eindeutig Partei für die Armen und Schwachen. [...] Er will, dass wir in Gerechtigkeit zusammenleben.“ Ausgehend von dieser Option für die Armen hat die Hildesheimer Diözesansynode 1990 entschieden, dass das Bistum einen Teil seiner Kirchensteuereinnahmen für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen in den Ländern des Südens und Ostens zur Verfügung stellt.

Jedes Jahr unterstützt das Bistum Hildesheim kirchliche Partner und Organisationen der Zivilgesellschaft in Ländern des globalen Südens. Folgende Regionen werden gefördert

  • im Partnerland Bolivien (ca. 40 %),
  • in Afrika, Asien, Lateinamerika, Ozeanien sowie Mittel- und Osteuropa (ca. 50 %),
  • im Inland, d.h. weltkirchliche Begegnungen, internationale Freiwilligendienste sowie weltkirchliche und entwicklungsbezogene Bildungs- und Lobbyarbeit (ca. 10 %).

Über Projektanträge im Zusammenhang mit der Bolivienpartnerschaft wird im Finanzausschuss der  Bolivienkommission beraten und entschieden. Für alle anderen Anträge ist die Kommission für kirchliche Entwicklungsarbeit (KEA) zuständig. Die Mitglieder beider Gremien werden vom Hildesheimer Bischof berufen.

Grundlagen für die Vergabe der Mittel

Katholischer Fonds für weltkirchliche und entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit

STUBE Niedersachsen

Ein Förderprogramm für Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika an niedersächsischen Hochschulen

Bolivienkommission (BK) Finanzausschuss

Projektmittelvergabe zur Verwendung in Bolivien

Der Bolivianischen Bischofskonferenz werden jährlich 70.000 €   für organisatorische, personelle und strukturelle Aufgaben für die Förderung allgemeiner struktureller Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Daneben können aus einem Fonds über 50.000 € Mittel für Projekte beantragt werden, die pastoral, liturgisch oder seelsorglich von überregionaler oder nationaler Bedeutung und zeitlich begrenzt sind. 

Für so genannte Lokalprojekte können Ortskirchen, soziale Einrichtungen, Schulen usw. Zuschüsse bis zu einer Höhe von 5.000 € für pastorale und soziale Aufgaben, Bildungsmaßnahmen sowie für Ausstattung und Renovierung von kirchlichen Einrichtungen beantragen. Hauptziel dieser Projekte ist es, die Menschen vor Ort in einer konkreten Situation zu unterstützen. Die Projekte können auch dazu dienen, evtl. bestehende Partnerschaften zu vertiefen, aber auch neue Kontakte herzustellen.

Die Personalkosten für die Geschäftsführung der Partnerschaftskommission der Bolivianischen Bischofskonferenz und die Sachkosten für das Sekretariat werden zu gleichen Teilen von den Diözesen Hildesheim und Trier finanziert.

Projektmittelvergabe zur Verwendung im Bistum

Ein Teil der Projektmittel steht zur Förderung der Partnerschaft bereit.
Pfarrgemeinden, Schulen, Verbände und Gruppen können für selbst organisierte Reisen nach Bolivien, die dem Zweck dienen, eine bestehende Partnerschaft zu vertiefen bzw. neue Kontakte aufzubauen, einen Zuschuss beantragen. Das gilt auch für Gäste, die aus den bolivianischen Partnergruppen eingeladen werden. 

Ebenso bezuschusst werden die alle zwei Jahre stattfindenden Begegnungsreisen, die von den Bistümern Hildesheim und Trier sowie der Bolivianischen Partnerschaftskommission organisiert werden.

Das von der Fundación Jubileo in La Paz geleistete Engagement für die Befähigung von an den Rand der Gesellschaft gedrängten Menschen, ihre zivilen Rechte der Partizipation wahrnehmen zu können, wird durch entsprechende Bildungs- und Lobbyarbeit in Deutschland ergänzt. Dazu gehören Maßnahmen, die der Bewusstseinsbildung für Umwelt- und Lebensbedingungen und damit der Stärkung der Bolivienpartnerschaft auf breiter Ebene dienen. Diese Aufgabe wird im Bistum Hildesheim vorwiegend von der Stiftung Justitia et Participatio wahrgenommen.

Projekte beantragen

  • Über die Verwendung der aus dem Bistumshaushalt vorgesehenen Fördermittel für die Bolivienpartnerschaft entscheiden die Mitglieder des Finanzausschusses, die aus den Reihen der Bolivienkommission gewählt wird.
  • Anträge bolivianischer Projektpartner müssen mit Zustimmung des jeweiligen Ortsbischofs an die Geschäftsstelle der Partnerschaftskommission in La Paz gerichtet werden.
  • Nur Projektanträge, die über die Geschäftsstelle in La Paz der Partnerschaftskommission der Bolivianischen Bischofskonferenz vorgelegt werden, kommen im Finanzausschuss der Bolivienkommission zur Beratung.
  • Anträge für Maßnahmen zur Förderung der Partnerschaft im Bistum Hildesheim können formlos gestellt werden. Bei Reisen sind die Kriterien zu beachten.

Mitglieder Finanzausschuss

  • Dietmar Müßig, Hildesheim, Geschäftsführer 
  • Thomas Fehst, Salzgitter
  • Juan Leon, Winsen (Luhe)
  • Sebastian Bode, Hildesheim (beratend)
  • Leander Knoop, Göttigen

(Stand: November 2022)

Kommission für kirchliche Entwicklungsarbeit (KEA)

Projektmittelvergabe Ausland

Ein größerer Teil der für Auslandsprojekte vorgesehenen Mittel geht in von MISEREOR, missio und Renovabis vorgeschlagene Projekte. Dort sind sie zuvor geprüft und bewilligt worden entsprechend den Kriterien des jeweiligen Hilfswerks. Betreuung und Abrechnung der ausgewählten Projekte verbleiben bei den Hilfswerken. Die regionalen Förderschwerpunkte dieser Kooperationen liegen derzeit in Afrika (MISEREOR und missio) und in der Ukraine (Renovabis).

Daneben werden bevorzugt Anträge aus dem geförderten Ausland mit einem Bezug zum Bistum Hildesheim berücksichtigt: Missionarinnen und Missionare oder Entwicklungsfachkräfte aus dem Bistum Hildesheim oder Pfarreien, Verbände, Gruppen oder Einrichtungen des Bistums Hildesheim. Wir legen Wert auf erkennbare Eigeninitiative und Perspektiven für Nachhaltigkeit und Selbstfinanzierung. Vor einer Entscheidung wird eine Stellungnahme des inhaltlich zuständigen katholischen Hilfswerkes eingeholt. Projekte ohne Bezug zum Bistum Hildesheim oder zur katholischen Kirche im Projektland können leider nicht gefördert werden.

Projektmittelvergabe Inland

Bei den Inlandsprojekten verstehen wir uns als regionaler Sponsor.  D.h. die Antragstellenden müssen im Bereich des Bistums Hildesheim wohnen oder die geförderte Maßnahme muss sich ganz oder teilweise an Menschen im Bistum Hildesheim wenden.

  • Bildungs- und Lobbyarbeit:
    Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Spenden- und Werbemaßnahmen. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist keine Bedingung.
  • Weltkirchliche Begegnungen:
    Begegnungsreisen und Workcamps im Rahmen von bestehenden oder geplanten Partnerschaften. Eine kirchliche Einbindung ist erforderlich.
  • Internationale Freiwilligendienste:
    Längerfristige Freiwilligendienste im geförderten Ausland, längerfristige Freiwilligendienste aus dem geförderten Ausland im Bistum Hildesheim (ausgenommen der Internationale Freiwilligendienst in Verantwortung der  Diözesanstelle Weltkirche). Eine kirchliche Einbindung ist erforderlich.

Projekte beantragen

  • Die Beantragung eines Bistumszuschusses für Auslandsprojekte ist formlos.
    Auf Wunsch stellen wir zur Orientierung ein Formular (Deutsch oder Englisch) zur Verfügung. Es kann per E-Mail angefordert werden: weltkirche(ät)bistum-hildesheim.de. Betreffzeile: ‚Formular für Auslandsprojektantrag‘
  • Vom Projektträger wird eine schriftliche Empfehlung des Ortsbischofs oder des/der Ordensoberen für das beantragte Projekt erwartet.
  • Für Projekte der weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Bildungs- und Lobbyarbeit benutzen Sie bitte unser Antragsformular.
  • Zuschüsse für weltkirchliche Begegnungen sind formlos zu beantragen. Berücksichtigen Sie bei der Antragsformulierung unsere Kriterien.
  • Internationale Freiwilligendienste:
    Zuschüsse für Freiwilligendienste sind formlos zu beantragen.
  • Anträge und alle wichtigen Unterlagen sowohl für Auslands- als auch für Inlandsprojekte müssen im Original eingereicht werden. E-Mail und Fax sind zur Kommunikation und als Vorabinformation in Ordnung, gelten aber nicht als Originalantrag.

Sitzungstermine/Kommissionsmitglieder

Sitzungstermine 2023:

  • 16. Januar  
  • 15. Mai
  • 21. August
  • 13. November

Mitglieder der Kommission:

  • Wolfgang Bertram, Moringen
  • Marie-Theres Crone, Neustadt
  • Marie-Theres Höfer-Schulze, Hildesheim (Vorsitzende )
  • Martin Knöchelmann, Harsum
  • Pfarrer Michael Lerche, Bad Nenndorf (auf Vorschlag des Priesterrates)
  • Angelika Löwe, Braunschweig (auf Vorschlag des Diözesanrats der Katholik*innen)
  • Hedwig Mehring, Hildesheim
  • Hans-Joachim Reisig, Algermissen (stellvertretender Vorsitzender)
  • Rosemarie Teuber, Salzgitter

(Stand: 15.03.2023)