Lebensende – Unterstützung in Zeiten der Trauer

Besonders in den schweren Stunden des Lebens ist die Gemeinschaft der Gläubigen in der katholischen Kirche füreinander da. Auch wenn Sie von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen, begleiten wir auf diesem Weg.

Ein Angehöriger ist gestorben und ich benötige Hilfe bei den vielen Formalitäten, die nun zu erledigen sind. An wen kann ich mich wenden?

Früher war es zumeist der Gemeindepfarrer, an den man sich bei einem Todesfall als erstes gewendet hat. Heute ist die erste Kontaktadresse häufig das Bestattungsunternehmen. Auch dessen Mitarbeiter sind erfahren im Umgang mit dem Tod und können Angehörige mitfühlend begleiten. Bestatter wissen um die Formalitäten, die bei einem Todesfall beachtet werden müssen. In der Regel nehmen auch die Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens wegen der Trauerfeier mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt auf, der sich dann mit den Angehörigen in Verbindung setzt und einen Gesprächstermin ausmacht. Angehörige können sich aber auch direkt an den Pfarrer Ihrer Gemeinde wenden, etwa wenn sie mit ihm gemeinsam  für den Verstorbenen oder die Verstorbene beten wollen.

Besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, an der Gestaltung der Trauerfeier mitzuwirken, um dem Verstorbenen ein individuelles Gedenken zu bereiten?

Besprechen Sie Ihre Wünsche mit ihrem Pfarrer. Der führt in der Regel mit den Angehörigen ein Vorgespräch, in dem er sich ein Bild von dem Verstorbenen zu machen versucht. Eine kurze Schilderung des Lebens des Verstorbenen hilft dem Pfarrer dabei, eine stimmige Trauerrede zu verfassen, in der er das Leben des Verstorbenen angemessen würdig. Im Rahmen des Vorgesprächs besteht auch die Möglichkeit, persönliche Elemente zu besprechen, die in die Trauerfeier einfließen sollen.

Wie steht die katholische Kirche zur Erd- und zur Feuerbestattung?

Die katholische Kirche hat nichts gegen eine Feuerbestattung, „sofern sie nicht den Glauben an die Auferstehung des Leibes infrage stellen will“ (Katholischer Katechismus, Nr. 2301). Im Kirchenrecht von 1983 heißt es: „Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen“ (Canon 1176 § 3).

Die deutschen Bischöfe schreiben in ihrer jüngsten Stellungnahme zum Thema: „Auch wenn der Gläubige seinen Leichnam zur Einäscherung bestimmt hat, hat er das Recht auf eine kirchliche Bestattung.“ Zudem dürfe die Wertschätzung der Erdbestattung „nicht zu einer pastoralen und liturgischen Abwertung der Feuerbestattung führen“. So gibt es eine eigene Begräbnisliturgie für die Verabschiedung vor der Kremation und die Urnenbeisetzung. Allerdings empfiehlt die Kirche, die Eucharistie und Verabschiedung nach Möglichkeit vor der Kremation und in Anwesenheit des Leichnams zu feiern.

Welche Haltung hat die katholische Kirche zu einer Beisetzung im Friedwald?

Eine Beisetzung der Urne im Friedwald sieht die Kirche skeptisch. Diese Form hebt eher den Naturkreislauf hervor als den Glauben an ein endgültiges Leben bei Gott. Auch anonymes Verstreuen der Asche lehnt die Kirche ab. So wird der Tod unsichtbar und die personale Würde des einzelnen Menschen über den Tod hinaus verdunkelt.

Teile dieser Texte wurden mit freundlicher Genehmigung aus der KirchenZeitung des Bistums Hildesheim übernommen.

Bestattungen: Unter der Erde oder auf hoher See

Es gibt viele unterschiedliche Arten, die letzte Ruhestätte zu gestalten. Wir stellen Ihnen einige Bestattungsformen vor.