Arbeitszeitmodell „Zeitkonto 6 + 1“

Sabbatical

Mit dem Arbeitszeitmodell „Zeitkonto 6 + 1“ (vgl. § 12 a AVO) können die Beschäftigten eine Arbeitszeitflexibilisierung erreichen.

Das Arbeitszeitmodell wird in der Regel für sieben Monate vereinbart.

Sechs Monate bilden dann die Ansparphase und ein Monat die Ausgleichsphase.

In der Ansparphase bleibt die Wochenarbeitszeit unverändert. In der Ausgleichsphase ist die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitsleistung freigestellt.

In der gesamten Zeit (Anspar- und Ausgleichsphase) wird die Vergütung um 10 % gekürzt. Von der Kürzung bleiben die Jahressonderzahlung nach § 21 AVO und der Urlaubsanspruch nach § 27 AVO unberührt.

Vereinbarungen können auch über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden.

Stimmt die/der unmittelbare Vorgesetzte dem Antrag zu, so schließen Dienstgeber und die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter eine entsprechende Vereinbarung zum Dienstvertrag ab.