Neuerungen bei den Gremienwahlen 2026
Modernisierung und klare Kante: Neuerungen bei den Gremienwahlen 2026
Für die anstehenden Gremienwahlen im Jahr 2026 (Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat und Teams gemeinsamer Verantwortung) gelten wichtige rechtliche Neuerungen, die vor allem auf mehr Flexibilität und eine klare Werteorientierung setzen. Grundlage hierfür ist unter anderem das neue Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG).
Flexibilität in der Struktur
Eine wesentliche Änderung betrifft die Größe der Gremien: Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder ist nicht mehr starr an die Größe der Kirchengemeinde gebunden. Der amtierende Kirchenvorstand (KV) legt die Anzahl nun selbst fest, wobei in der Regel mindestens fünf Mitglieder zu wählen sind. Auf Antrag kann diese Zahl sogar auf bis zu drei reduziert werden, sofern eine gewählte Mehrheit im Gremium gewahrt bleibt. Auch die Verwaltung wird moderner: Protokolle müssen nicht mehr zwingend in Papierform in einem Buch geführt werden, sondern können rechtssicher elektronisch abgelegt werden.
Unvereinbarkeit mit extremistischen Positionen
Neu ist eine deutliche Verschärfung der Wählbarkeitskriterien im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der Kirche. In Analogie zum kirchlichen Arbeitsrecht ist eine Kandidatur ausgeschlossen, wenn Personen sich „kirchenfeindlich“ betätigen.
Hierzu zählen laut der aktuellen Wahlordnungen insbesondere:
- Öffentliche Äußerungen von völkischem Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder Antisemitismus.
- Engagement in Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Positionen vertreten oder vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden.
- Eintreten gegen kirchliche Grundsätze oder die Herabwürdigung von Glaubensinhalten.
Alle Kandidierenden müssen künftig eine entsprechende Erklärung unterzeichnen, in der sie versichern, dass keine dieser Unvereinbarkeitsgründe vorliegen.
Sonderformen und Fristen
Pfarreien, die statt getrennter Gremien einen gemeinsamen Pastoralrat bilden möchten, müssen dies bis zum 31. Juli 2026 beantragen. Für Gemeinden ohne Pfarrer (neue Leitungsmodelle) wird das Pfarrleitungsteam gemeinsam mit den Gremien individuelle Lösungen für die Zusammenarbeit finden.

