Beschuldigter Geistlicher bleibt weiterhin beurlaubt

Ein Verfahren vor einem Kirchengericht ist nicht möglich

Gegen den im Dezember 2019 wegen Vorwürfen der sexualisierten Gewalt beurlaubten Geistlichen gibt es zwei weitere Hinweise auf mögliche Fehlverhalten, die beim Bischöflichen Beraterstab in Fragen sexualisierter Gewalt eingegangen sind. Beide Hinweise beziehen sich auf mögliches grenzverletzendes Verhalten des Priesters gegenüber volljährigen Personen. Diese Hinweise werden gegenwärtig geprüft.

Aus diesem Grund kann das Bistum Hildesheim zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben machen. Die Diözese wird die Öffentlichkeit informieren, sobald eine Prüfung und Bewertung der Sachlage durch den Bischöflichen Beraterstab in Fragen sexualisierter Gewalt vorliegen und das Gremium dem Bischof eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen ausgesprochen hat. Bis zu dieser Klärung hält Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ an der Beurlaubung des Geistlichen fest.

In Bezug auf die im November 2019 mitgeteilten Vorwürfe einer Frau gegen den Priester ist ein Verfahren vor einem Kirchengericht nicht möglich. Das hat die Glaubenskongregation des Vatikans dem Bistum Hildesheim mitgeteilt. Demnach hatte die betroffene Person zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs das Ende der kanonischen Schutzaltersgrenze erreicht, war also zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten Anfang der 1980er-Jahre mit damals mindestens 16 Jahren aus kirchenrechtlicher Sicht bereits volljährig.

Beurteilungsgrundlage für die Glaubenskongregation war eine kirchenrechtliche Voruntersuchung, mit der ein von der Kirche unabhängiger, pensionierter Berufsrichter beauftragt gewesen war. Der Richter hatte in diesem Zusammenhang den Geistlichen zu den Vorwürfen befragt. Der beschuldigte Priester hatte die Schilderungen der Frau dabei als im Wesentlichen zutreffend eingeräumt.

Das Bistum Hildesheim hat der Betroffenen auf Grundlage einer entsprechenden Empfehlung der zuständigen Zentralen Koordinierungsstelle der Deutschen Bischofskonferenz 3000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt. Außerdem trägt die Diözese die laufenden Kosten für eine therapeutische Behandlung der Frau.

Der Geistliche hat in eigener Entscheidung dem Bistum Hildesheim die Anerkennungszahlung in Höhe von 3000 Euro erstattet und die Summe an die Frau auf 10.000 Euro aufgestockt. Weiterhin hat er der Betroffenen einen Entschuldigungsbrief geschrieben.

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es im Bistum Hildesheim professionelle Ansprechpersonen, die von der Kirche unabhängig sind. Die Kontaktdaten dieser vier Fachleute sind unter dem folgenden Link zu finden: www.bistum-hildesheim.de/missbrauch.

Der Beraterstab in Fragen sexualisierter Gewalt ist telefonisch (05121-17 48 266) und per E-Mail erreichbar (beraterstab(ät)bistum-hildesheim.de).