Die Würde des Menschen überdauert seinen Tod

Bischof Dr. Josef Homeyer zur geplanten Änderung des Bestattungsrechts

Das Bestattungsrecht ist in der Diskussion. Möglicherweise wird es geändert. Dazu nimmt Dr. Josef Homeyer, Bischof von Hildesheim, wie folgt Stellung:

"Es gibt politische Bestrebungen, die Verordnung zur Bestattung der Toten zu ändern oder aufzuheben. Dies wird ohne Zweifel eine heftige gesellschaftliche Diskussion provozieren. Grundsätzlich begrüße ich diese Diskussion. Sie hilft dabei, uns wesentlicher christlicher und gesellschaftlicher Grundwerte zu versichern: Dass die Würde des Menschen seinen Tod überdauert und dass das Trauern zum Menschsein gehört. Trauer findet viele individuelle Ausdrucksformen. Insofern ist menschlich nachvollziehbar, dass manchem Hinterbliebenen das Bestattungsrecht als zu eng erscheinen mag, um seinen Schmerz ausdrücken zu können. Dennoch glaube ich, dass die geltenden Vorschriften, dass Friedhöfe als letzter Ruheort ihren Sinn und ihre Berechtigung haben: Sie garantieren, dass die Würde des Toten gewahrt bleibt. Sie entziehen den Verstorbenen der Verfügungsgewalt der Lebenden und verhindern damit einen unwürdigen Umgang mit dem Leichnam, der bei einer Lockerung oder Aufgabe der bisherigen Bestimmungen nicht mit der nötigen Sicherheit auszuschließen wäre."

Dr. Josef Homeyer
Bischof von Hildesheim