Erleichterung über Geständnis

Ehemaliger Pfarrer aus Salzgitter muss sich wegen sexuellen Missbrauchs verantworten

Hildesheim (bph) Vor dem Landgericht in Braunschweig hat am heutigen Donnerstag, 12. Januar, der Prozess gegen einen Pfarrer aus Salzgitter-Lebenstedt begonnen, dem sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen wird. Das Bistum Hildesheim zeigt sich erleichtert über das volle Geständnis des Angeklagten.

Der heutige Prozessauftakt hat das ganze Ausmaß des sexuellen Missbrauchs deutlich gemacht. „Wir sind erleichtert, dass sich der beschuldigte Pfarrer klar und deutlich zu seiner Schuld bekannt hat und hoffen, dass das Gericht nun zu einem schnellen Urteil kommt, so dass den Opfern und ihren Angehörigen nicht noch weitere seelische Belastungen aufgebürdet werden“, kommentiert Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, Leiter der Hauptabteilung Personal/Seelsorge im Bischöflichen Generalvikariat und Geschäftsführer des Bischöflichen Beraterstabes für Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs durch Geistliche im Bistum Hildesheim, den heutigen Prozessauftakt. Das Bistum hat den Angehörigen der Opfer Hilfe und Gespräch angeboten.

Auf Wunsch eines Elternteiles hat das Bistum Hildesheim 2006 dem beschuldigten Pfarrer wegen distanzlosen Verhalten den Kontakt zu einem Jungen verboten. Daran hielt sich der beschuldigte Pfarrer auch bis Sommer 2011. Im Jahre 2010 teilte das Elternteil dem Bistum nachträglich mit, dass der beschuldigte Pfarrer vor 2006 mit dem Jungen gemeinsam übernachtet hatte. Daraufhin bat das Bistum die Staatsanwaltschaft, den Verdacht eines etwaigen Missbrauchs zu prüfen. Auf der Basis der vorliegenden Fakten sah die Staatsanwaltschaft damals keinen Anhaltspunkt für einen Anfangsverdacht.

Nachdem der Beschuldigte im Sommer 2011 versuchte, brieflich Kontakt mit dem Jungen aufzunehmen, ermahnte ihn das Bistum in einem Personalgespräch erneut eindringlich, jegliche Kontaktaufnahme zu unterlassen. Kurz danach wurde der Beschuldigte verhaftet.

Das Bistum hat den beschuldigten Pfarrer am 18. Juli 2011 beurlaubt und am 20. Juli eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Nach dem Urteil des Landgerichts wird Bischof Norbert Trelle diese Voruntersuchung abschließen und den Fall zur weiteren kirchenrechtlichen Beurteilung an die Glaubenskongregation des Heiligen Stuhls in Rom abgeben. Dort wird das weitere Vorgehen für eine dann zu treffende kirchenrechtliche Bestrafung festgelegt.