Katholiken stimmen ab

Im Bistum Hildesheim werden die Gemeindegremien gewählt

Die Katholiken im Bistum Hildesheim haben die Wahl. Am Samstag, 15. November, und am Sonntag, 16. November, können alle Gemeindemitglieder ab 16 Jahren über die Besetzung der Gremien in ihrer Pfarrgemeinde abstimmen. Gewählt werden die Mitglieder des Pfarrgemeinderates sowie des Kirchenvorstands oder Pastoralrates. Die Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre.

Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, in dem Gemeindemitglieder alle wesentlichen Fragen bearbeiten, die für die Gestaltung des Gemeindelebens von Bedeutung sind. Wählbar für den Pfarrgemeinderat ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Gemeinde zuständig. Er ist kirchenrechtlich vorgeschrieben. Zu seinen Aufgaben gehören die Feststellung des Haushaltsplans, die Prüfung der Jahresrechnung und die Führung eines Vermögensverzeichnisses. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Beim Gremium des Pastoralrates handelt es sich zunächst um den verbindlich zu bildenden Kirchenvorstand. Per bischöfliches Dekret werden dem Kirchenvorstand jedoch zusätzlich die Aufgaben des Pfarrgemeinderates übertragen und die Bezeichnung Pastoralrat verliehen. Die Bildung dieses Gremiums können Pfarrgemeinden beim Bistum beantragen, wenn sie es in pastoraler Hinsicht für sinnvoll erachten.

Zeitgleich mit den Gremienwahlen im Bistum Hildesheim werden auch im Erzbistum Hamburg und im Bistum Osnabrück Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gewählt. Im Offizialatsbezirk Oldenburg des Bistums Münster wird über die Besetzung der Kirchenausschüsse abgestimmt.

Weitere Informationen zu den Gremienwahlen finden Sie hier.