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Bistum veröffentlicht Handlungsempfehlungen für Social Media

Hildesheim (bph) Zwölf Gebote für einen verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Netzwerken hat jetzt das Bistum Hildesheim für seine Mitarbeiter veröffentlicht. Die „Handlungsempfehlungen“ sollen Orientierung und Hilfe bieten für die dienstliche Nutzung sozialer Medien. Generalvikar Dr. Werner Schreer setzte diese Empfehlungen zum 1. Juli 2012 in Kraft.

Soziale Netzwerke wie „facebook“, „twitter“ und andere sind kein rechtsfreier Raum. Sie sind vor allem kein Ort, an dem man die Regeln eines zivilisierten Umgangs miteinander vergessen dürfte. „Seien Sie erkennbar, seien Sie freundlich, seien Sie offen für Kritik“ lauten denn auch drei der Handlungsempfehlungen, die Schreer am 27. Juni unterschrieben hat. Die Mitarbeiter des Bistums, die sich dienstlich mit Social Media-Angeboten beschäftigen, werden darin unter anderem aufgefordert, sich in sozialen Netzwerken klar mit ihrer Funktion zu erkennen zu geben und einen „freundlich-wertschätzenden Ton“ anzuschlagen. Selbstverständlich erwartet das Bistum, dass keine internen Daten weitergegeben werden und sich die Mitarbeiter loyal zu ihrem Arbeitgeber verhalten.

In zwei Anlagen zu den Handlungsempfehlungen gibt das Bistum seinen Mitarbeitern darüber hinaus rechtliche Hinweise, zum Beispiel zu Persönlichkeitsrechten wie dem „Recht am Bild“ oder Urheberrechten. Auch das „virtuelle Hausrecht“ eines Plattformbetreibers wird thematisiert. Demnach sind Inhalte zu löschen, sobald man erfährt, dass damit Rechte Dritter verletzt werden. Eine „Kommentarrichtlinie für Social Media“ mit dem Beispieltext für eine Einstiegsseite vervollständigt die Empfehlungen.

Die „Handlungsempfehlungen für Social Media“ in der Dokumente-Datenbank