Kirchliches Arbeitsrecht >>> Fortbildung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Für Sie als Schulleiterinnen und Schulleiter ist es wichtig, den Umfang und die Grenzen der Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung zu kennen sowie über die Informationspflichten als Arbeitgeber Bescheid zu wissen. Nur so ist es möglich, die Arbeit der MAV im Interesse der Schule zu steuern und rechtliche Fallen zu vermeiden.
Im Rahmen unserer Veranstaltung werden wir Ihnen den rechtlichen Rahmen der Arbeit der MAV aufzeigen und durch praxisbezogene Darstellungen verständlich erläutern. Darüber hinaus erhalten Sie diverse Anregungen, wie Sie die Zusammenarbeit mit Ihrer MAV konstruktiv gestalten können.
Dabei werden u.a. folgende Themen behandelt:
Bedeutung der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ zwischen Schulleitung und MAV
Beteiligungsrechte der MAV anhand konkreter Beispiele
- Informationsrechte
- Beratungs- und Vorschlagsrechte
- Zustimmungsverweigerungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Eingruppierung,
Umgruppierung und Kündigung - Möglichkeiten des betrieblichen Umgangs
- Rechtsbegriffe und ihre Bedeutung in der Praxis
Mitbestimmungsrechte der MAV
- Beispiele der Mitbestimmung
- Überstunden
- Arbeitszeit
- Digitale Arbeit
- Einigungsstelle und Beschwerderecht: Möglichkeiten und Grenzen
Informationsrechte: Was muss die MAV wissen?
- Welche Informationen muss die MAV wann erhalten?
- Rechtliche Grundlagen und ihre Bedeutung in der Praxis
Verhandlungen konstruktiv gestalten
Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Schulleiter gegenüber den Mitarbeitenden der Schule. Dabei werden wir unser Augenmerk u.a. auf folgende Punkte legen:
- Umfang und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts
- Umgang mit sogenannten „Low Performern“
- Angemessene Ahndung von Pflichtverletzungen: Ermahnung, Abmahnung oder (fristlose) Kündigung?
Bitte senden Sie Frau Wilhelmi (petra.wilhelmi(ät)bistum-hildesheim) bis zum 29.02.2024 Ihre Fallbeispiele, damit diese in der Fortbildung thematisiert werden können.
- Termin
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04.04.2024, 09:30 Uhr
- 04.04.2024, 16:00 Uhr - Ort
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LÜCHTENHOF
Neue Straße 3
31134 Hildesheim - Zielgruppe
Schulleiterinnen und Schulleiter
- Referentin / Referent
Dr. Winkelbach
Rechtsanwalt
- Leitung / Ansprechperson
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Holger Skremm
Holger.skremm(ät)bistum-hildesheim.de
- Kosten
Die Kosten werden von der Hauptabteilung Bildung übernommen.
- Information
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Petra Wilhelmi
petra.wilhelmi(ät)bistum-hildesheim.de