Hinweisgeberschutzsystem
Vorfälle melden und Hinweise ernst nehmen – Schutz für Hinweisgeber
Für das Bistum Hildesheim hat die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln oberste Priorität. Wir treten jeder Form von Korruption, Betrug und sonstigen Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Als Bestandteil unseres Compliance Management Systems haben wir eine externe und unabhängige anwaltliche Ombudsperson bestellt, die auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen spezialisiert und seit vielen Jahren in dieser Funktion auch für weitere Organisationen tätig ist.
Ombudsperson für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh hat zum 1. Januar 2025 die Aufgabe als externe und unabhängige Ombudsperson des Bistums Hildesheim übernommen. Er ist auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen spezialisiert und seit vielen Jahren in dieser Funktion auch für weitere Institutionen und Verbände tätig.
Prof. Dr. Cherkeh – im Verhinderungsfall eine / einer seiner anwaltlichen Kolleg*innen – steht Mitarbeitenden (haupt- und ehrenamtlich) des Bistums Hildesheim sowie sonstigen Dritten als persönliche Ansprechperson zur Verfügung, um von diesen Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetzes- oder Regelverstößen, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten und Dienstleistungen des Bistums stehen, vertraulich entgegenzunehmen. Wenn Sie unsicher sind, wie Beobachtungen oder Sachverhalte zu bewerten sind, dann besprechen Sie dies vertrauensvoll mit der Ombudsperson. Um was es nicht geht: Die anwaltliche Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle.
Bitte beachten Sie: Der erste Weg bei internen Verstößen ist und bleibt möglichst den betreffenden Kollegen oder die Kollegin direkt anzusprechen und/oder Ihren Vorgesetzten, die Personalabteilung oder den Generalvikar zu informieren.
Vertrauensvoll und anonym
Herr Prof. Dr. Cherkeh kann auf der Grundlage seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht Hinweisgeber*innen vor einer Offenlegung seiner / ihrer Identität schützen. Eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers an uns erfolgt nur dann, wenn der Hinweisgeber dies wünscht, es sei denn, diese ist gesetzlich angeordnet. Die anwaltliche Ombudsperson wird auch mit Ihnen sprechen, wenn Sie Ihren Namen nicht oder zunächst nicht preisgeben möchten. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Hinweisgebenden werden dessen Informationen an uns weitergegeben. Dort werden die erforderlichen Schritte, die sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt ergeben, bewertet und abgestimmt. Die anwaltliche Ombudsperson ist für das Bistum tätig und - sofern bei dem Hinweis der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 2 HinSchG) eröffnet ist - zugleich „interne Meldestelle“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für die Tätigkeit entstehen Ihnen als Hinweisgeber*in keine Kosten.
Kontakt
Sie können unsere anwaltliche Ombudsperson auf jede denkbare Weise (persönliches Gespräch, Videokonferenz, Telefon, Mail, Fax, Post usw.) kontaktieren. Sie erreichen die Ombudsperson, Herrn RA Prof. Dr. Cherkeh, wie folgt:
KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Königstraße 7
30175 Hannover
Tel.: 0511 – 89 76 57 – 0
Fax: 0511 – 89 76 57 – 22
E-Mail: ombudsperson-bistum-hi(ät)kern-cherkeh.de
Internet: www.kern-cherkeh.de
Hier erreichen Sie den digitalen Melde- und Kommunikationsweg der anwaltlichen Ombudsperson. Es handelt sich um einen Meldekanal, der eine technisch gesicherte Kommunikation ermöglicht, bei der sämtliche Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt und auf ISO 27001 zertifizierten Servern in Deutschland gehostet werden. Auf diese Weise können Sie Hinweise geben und Rückfragen der Ombudsperson beantworten und dabei selbst entscheiden, ob Sie Ihre Identität preisgeben wollen.
Präventionsmaßnahme und Schutz vor Schäden
Ihre Hinweise helfen uns, Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden abzuwenden. Das Bistum Hildesheim hat fortan eine weitere Möglichkeit, gravierende Verstöße und Fehlerquellen zu erkennen, zu beheben und regelkonformes Verhalten innerhalb des Bistums sicherzustellen.
Unterstützen Sie uns dabei!
Alternativ können Sie einen Hinweis auch bei einer externen Meldestelle abgeben. Bitte prüfen Sie vorab, ob für Sie eine Meldung bei unserer anwaltlichen Ombudsperson (interne Meldestelle) in Betracht kommt. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können. Informationen zu dem Meldeverfahren der bei dem Bundesamt für Justiz eingerichteten externen Meldestelle des Bundes finden Sie hier.

