„Tote begraben gehört als Werk der Barmherzigkeit zu den wichtigen Diensten in einer Pfarrgemeinde.“ Die Sorge um Kranke und Sterbende, die Begleitung der Trauernden und die liturgische Begräbnisfeier sind sichtbarer Ausdruck der ganzen Kirche und eine wichtige Aufgabe der gesamten Gemeinde. Zu den verschiedenen Aufgaben, die hier wahrgenommen werden können (Krankenbesuchsdienst, Krankenpflege, Sterbe- und Trauerbegleitung), gehört die Leitung von Begräbnissen durch vom Bischof beauftragte Gemeindemitglieder. Sie gestalten und leiten die gottesdienstliche Feier und die Verkündigung des Wortes Gottes. Als Getaufte und Gefirmte, verwurzelt in der Hoffnung auf die Auferstehung der Toten, sind sie mit der ganzen Gemeinde Zeuginnen und Zeugen des österlichen Glaubens.
Im Angesicht des Todes verdichtet sich in besonderer Weise dieses christliche Leben in Glaube, Hoffnung und Liebe. (Diözesankommission 2023)
Gemeindemitglieder leiten Beerdigungen und sind Zeugen der Hoffnung auf Vollendung in Gott. Dies wird in unserem Bistum immer mehr zur Alltagserfah-rung. Auch in Hannover blicken wir bereits auf mehrere Ausbildungskurse zurück.
Mit diesem Ausbildungskurs werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf den Beerdigungsdienst vorbereitet. Sie werden befähigt zum Trauergespräch mit den Angehörigen, zur Vorbereitung und Gestaltung der Trauerfeier und zum Glaubenszeugnis der kirchlichen Auferstehungshoffnung