Kirchenmusik
C-Kirchenmusiker-Ausbildung
Die Teilnahmevoraussetzung für die Teilnahme am sog. C-Kurs ist das Bestehen einer musikalischen Eignungsprüfung.
In der 2-jährigen Ausbildung wird den Teilnehmenden ein umfangreiches Wissen in vielen Bereichen der Kirchenmusik vermittelt.
Das Curriculum der Ausbildung und die Prüfungsordnung C sind von der Dt. Bischofskonferenz in einer Rahmenordnung festgelegt und werden in allen dt. Diözesen und auch in den Landeskirchen anerkannt.
Die C-Prüfung kann auch als Teilprüfung Orgel bzw. Chorleitung mit einem reduzierten Fächerkanon abgelegt werden.
In Hannover und Hildesheim findet der C-Kurs in ökum. Zusammenarbeit mit der Ev. Landeskirche Hannovers statt.
Nähere Informationen enthält die Prüfungsordnung. Auch die jeweiligen Ausbildungsleiter und das Team Liturgie+Kirchenmusik helfen Ihnen gern weiter.
D-Kirchenmusiker-Ausbildung
Der sog. D-Kurs ist die erste Stufe der Ausbildungen für ehrenamtliche tätige Kirchenmusiker:innen.
Der praktische Teil beinhaltet die Fächer Orgelspiel, Kantorendienst und die Leitung von Gesangsgruppen.
Im theoretischen Teil werden Grundkenntnisse der Allg. Musiklehre, Orgelkunde, Gesangbuchwissen und Liturgik unterrichtet.
Die D-Prüfung kann auch als Teilprüfung Orgel bzw. Leitung von Gesangsgruppen mit einem reduzierten Fächerkanon abgelegt werden.
Nähere Informationen enthält die Prüfungsordnung. Auch die jeweiligen Ausbildungsleiter und dasTeam Liturgie+Kirchenmusik helfen Ihnen gern weiter.
Kantorengesang
Der Kantorendienst ist eine zentrale musikalische Rolle in der Liturgie.
Die in den Regionen angebotenen Kantorenkurse richten sich sowohl an Sängerinnen und Sänger, die erste Schritte auf diesem Weg gehen wollen, als auch an erfahrene Kantorinnen und Kantoren.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Fortbildungsleitern oder imTeam Liturgie+Kirchenmusik.