Ziele und Praxis des Hinweisgeberschutzgesetzes - Juni 2026 - online -
Einblick in die Aufgaben der anwaltlichen Ombudsperson des Bistums Hildesheim
Für das Bistum Hildesheim hat die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln oberste Priorität. Den Beschäftigten des Bistums sowie außenstehenden Dritten steht seit dem 1. Januar 2025 Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh (Hannover) als externe und unabhängige anwaltliche Ombudsperson des Bistums Hildesheim zur Verfügung.
Die anwaltliche Ombudsperson nimmt Informationen und Hinweise zu etwaigen Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen, interne Richtlinien/Dienstanweisungen und Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Bistums stehen, vertraulich entgegen.
Sofern bei einem Hinweis der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes eröffnet ist, ist die anwaltliche Ombudsperson für die Beschäftigten des Bistums zugleich „interne Meldestelle“ nach dem HinSchG.
Im Rahmen der Veranstaltung wird Herr RA Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh über seine Aufgaben als anwaltliche Ombudsperson des Bistums berichten und den Teilnehmenden für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung stehen.
- Termin
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10.06.2026, 11:00 Uhr
- 10.06.2026, 12:00 Uhr - Ort
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online - Zoom
- Zielgruppe
Alle Mitarbeitenden des Bistums
- Leitung / Ansprechperson
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Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh
Rechtsanwalt
- Veranstalter
Abteilung Personalentwicklung
- Kosten
Keine
- Information
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Bischöfliches Generalvikariat Abteilung Personalentwicklung
Domhof 18 - 21
31134 Hildesheim
Tel.: 05121307471
anmeldung.personalentwicklung(ät)bistum-hildesheim.de
