Ziele und Praxis des Hinweisgeberschutzgesetzes - September 2026 - online -

Einblick in die Aufgaben der anwaltlichen Ombudsperson des Bistums Hildesheim

Für das Bistum Hildesheim hat die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln oberste Priorität. Den Beschäftigten des Bistums sowie außenstehenden Dritten steht seit dem 1. Januar 2025 Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh (Hannover) als externe und unabhängige anwaltliche Ombudsperson des Bistums Hildesheim zur Verfügung.

Die anwaltliche Ombudsperson nimmt Informationen und Hinweise zu etwaigen Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen, interne Richtlinien/Dienstanweisungen und Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Bistums stehen, vertraulich entgegen.

Sofern bei einem Hinweis der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes eröffnet ist, ist die anwaltliche Ombudsperson für die Beschäftigten des Bistums zugleich „interne Meldestelle“ nach dem HinSchG.

Im Rahmen der Veranstaltung wird Herr RA Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh über seine Aufgaben als  anwaltliche Ombudsperson des Bistums  berichten und den Teilnehmenden für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung stehen.

Termin
16.09.2026, 11:00 Uhr
- 16.09.2026, 12:00 Uhr
Ort
online - Zoom
Zielgruppe

Alle Mitarbeitenden des Bistums

Leitung / Ansprechperson
Prof. Dr. Rainer Tarek Cherkeh
Rechtsanwalt
Veranstalter

Abteilung Personalentwicklung

Kosten

Keine

Information
Bischöfliches Generalvikariat Abteilung Personalentwicklung
Domhof 18 - 21
31134 Hildesheim
Tel.: 05121307471
anmeldung.personalentwicklung(ät)bistum-hildesheim.de

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